Grundsätzlich sind Studierende gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 9 und 10 SGB V versicherungspflichtig. Daher müssen Sie während Ihres Studiums an der TU Braunschweig krankenversichert sein.
Absendernummer der TU Braunschweig: H0002117
Meldungen in Papierform können nicht mehr angenommen werden!
Gemäß § 199a SGB V besteht bezüglich der Krankenversicherung zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und Hochschulen eine gegenseitige Meldepflicht. Die TU Braunschweig setzt dies ab dem 01.12.2021 mit dem neuen elektronischen Studenten-Meldeverfahren (SMV) um.
Zwischen der TU Braunschweig und den Krankenkassen werden beispielsweise Daten über den Versicherungsstatus, Krankenkassenwechsel und Informationen zu ausstehenden Beiträgen elektronisch ausgetauscht. Nachfolgend können Sie sich über die Meldepflichten der TU Braunschweig und der Krankenkassen informieren.