Sie haben die Möglichkeit, bei der Bewerbung für einen Bachelor- oder Staatsexamensstudiengang einen Härtefallantrag zu stellen, um so eine Zulassung ohne Berücksichtigung der Durchschnittsnote oder Wartezeit zu erhalten. Die TU Braunschweig hält für diese Anträge in den zulassungsbeschränkten Studiengängen 2% der Plätze bereit. Härtefallanträge sind Einzelfallentscheidungen und werden eingehend geprüft, da eine Zulassung aufgrund eines Härtefalls bedeutet, dass der Bewerber oder die Bewerberin vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen wird. Daher müssen so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es Ihnen auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten.
Der Härtefallantrag muss zusammen mit der Bewerbung innerhalb der Frist im Immatrikulationsamt abgegeben werden. Er beinhaltet eine formlose schriftliche und ausführliche Begründung sowie Nachweise hierzu. Nachweise können z.B. in Form von fachärztlichen Gutachten, Kopien von Schwerbehindertenausweisen u.Ä. erbracht werden.
Begründete Anträge können Sie stellen aufgrund von
Nicht ausreichend begründete oder nicht vollständige Anträge können wir leider nicht berücksichtigen.
Bei Fragen hilft Ihnen das Immatrikulationsamt gern weiter.