Das Jahresgespräch ist ein konkreter Schritt, die Ziele und Werte der TU Braunschweig mit Leben zu füllen:
Der jährliche Dialog zwischen Führungskraft und ihren Mitarbeiter:innen bietet beiderseits die Möglichkeit ihre Arbeitszufriedenheit zu stärken, indem sie vertraulich Rückmeldung über ihre Arbeitssituation geben und über Förder-, Entwicklungs- sowie Teilhabemöglichkeiten sprechen.
Damit wird ein maßgeblicher Beitrag zur Weiterentwicklung der gesamten TU Braunschweig geleistet.
Die Mitarbeiter:innen entscheiden, ob sie die Einladung ihrer Führungskraft annehmen möchten.
Grundlage ist die Dienstvereinbarung Nr. 44 zur Durchführung von Jahresgesprächen.
Ein regelmäßiger, vertraulicher und strukturierter Dialog zur Steigerung der Arbeitszufriedenheit und Weiterentwicklung aller Mitarbeiter*innen sowie daraus resultierend der TU Braunschweig.
Führungskräfte und Mitarbeiter*innen ziehen gemeinsam ein Resümee über das vergangene Arbeitsjahr, informieren sich über ihre aktuelle Arbeitssituation sowie Zusammenarbeiten, stellen Potenziale unter Berücksichtigung der bestehenden bzw. zukünftigen Rahmenbedingungen heraus, treffen - sofern gewünscht - Vereinbarungen und schaffen damit Transparenz für das kommende Jahr.
Jede*r einzelne Mitarbeiter*in leistet einen wichtigen Beitrag zur Zielerfüllung der TU Braunschweig, welcher durch das Jahresgespräch individuell gewürdigt werden soll. Der offene, respektvolle und wertschätzende Austausch trägt nicht nur dazu, sondern auch zu mehr Klarheit für das tägliche Handeln bei. Dadurch werden wertvolle Potenziale für Forschung, Lehre, Wissens- und Technologietransfer aufgedeckt.
Vertrauensvoll, auf freiwilliger Basis, wertschätzend, respektvoll und in angenehmer, angemessener Umgebung.
Führungskräfte aus Verwaltung, Stabsstellen und zentralen Einrichtungen bieten allen Mitarbeiter*innen unabhängig ihres Status, Vertragsdauer, Befristung oder Alters einen Termin zum Jahresgespräch an. Der Dialog findet einmal im Jahr statt. Die Führungskraft lädt spätestens zwei Wochen im Voraus dazu ein.
Nein, niemand kann zu einem Jahresgespräch gezwungen werden. Das Jahresgespräch ist ein Angebot an alle Mitarbeiter*innen, die selbst entscheiden können, ob sie die Einladung ihrer Führungskraft annehmen möchten. Es entstehen keine Nachteile, wenn die Einladung abgelehnt wird.
Ja, alle Führungskräfte aus Verwaltung, Stabsstellen und zentralen Einrichtungen der TU Braunschweig sind dazu verpflichtet gm. DV Nr. 44 §2 (2) die ihnen unmittelbar zugeordneten Beschäftigten zum Jahresgespräch einzuladen. Ob ein Jahresgespräch durchgeführt wird, hängt von der freiwilligen Zusage zum Jahresgespräch des*der jeweiligen Mitarbeiters*in ab.
Für alle Mitarbeiter*innen der Verwaltung, Stabsstellen und zentralen Einrichtungen der TU Braunschweig unabhängig vom Status, Vertragsdauer, Befristung oder Alter ist mindestens das Angebot zum Jahresgespräch durch die unmittelbare Führungskraft verpflichtend zu machen. Weiteren Organisationseinheiten steht es frei die Gespräche durchzuführen.
Allen Mitarbeiter*innen und Führungskräften stehen die Leitfragen des Jahresgespräches ganzjährig zur Verfügung. Diese können individuell genutzt werden, um sich auf das Jahresgespräch vorzubereiten. Von der Personalentwicklung organisierte Informationsveranstaltungen können zusätzlich zur Vorbereitung auf das Jahresgespräch wahrgenommen werden. Näheres dazu finden Sie im Programm der Personalentwicklung.
Der Termin des Jahresgespräches sollte mit einem ausreichenden Zeitfenster bemessen sein und in einer vertrauensvollen, ruhigen Atmosphäre stattfinden.
In beiderseitigem Einvernehmen, welches sie durch ihre Unterschrift bekunden, dokumentieren Führungskraft und Mitarbeiter*in die Inhalte des Jahresgespräches in dem dafür vorgesehenen Dokumentationsleitfaden. Beide Gesprächsteilnehmer*innen erhalten eine Ausführung des Dokumentes, welches datenschutzgerecht bis nach dem folgenden Jahresgespräch oder Führungskraftwechsel – sofern nichts anderes vereinbart – aufzubewahren ist. Zudem besteht die Möglichkeit bei Bedarf den dafür vorgesehenen Maßnahmenbogen zur Weiterleitung an Dritte auszufüllen, sollten sich solche aus dem Dialog ergeben haben.
Zur Evaluierung des Jahresgesprächs dient der Online-Bestätigungsbogen, der durch die jeweilige Führungskraft empfehlenswerter Weise nach jedem geführten Gespräch ausgefüllt wird. Die Qualitätssicherung des Jahresgesprächs wird darüber hinaus über den Feedbackbogen sowie über einen Auswertungsworkshop mit Mitarbeiter*innen nach zwei Jahren gewährleistet.
Online-Bestätigungsbogen und Online-Feedbackbogen werden Ihnen NACH DEM LOGIN hier angezeigt (siehe Schnellzugriff - rechte obere Ecke).
Alle Dokumente zum Jahresgespräch finden Sie im Infoportal unter:
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Anke Formaniak
Leitung Zentrale Personalentwicklung
Bültenweg 88, 2. OG
38106 Braunschweig
Tel.: +49-531-391-4358
Dr. Anne Fleige
Leitung Zentrale Personalentwicklung
Bültenweg 88, 2. OG
38106 Braunschweig
Tel.: +49-531-391-4103
Dr. Ina von Zelewski
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Bültenweg 88, 1. OG
38106 Braunschweig
Tel.: +49-531-391-4360