Studierende sind grundsätzlich bei allen Veranstaltungen des Sportzentrums mit Trainer gesetzlich unfallversichert. Sportliche Aktivitäten, bei denen das Sportzentrum lediglich Sportstätten zur freien Nutzung zur Verfügung stellt (z.B. Freies Tennisspielen, Ballspiele, Laufen auf der Finnbahn usw.), zählen nicht hierzu. Ebenso besteht bei Wettkämpfen (z.B. Deutsche Hochschulmeisterschaften) sowie bei Exkursionen ins Ausland kein Unfallschutz durch die Landesunfallkasse.
Für alle Beschäftigten der Hochschule (nicht Beamte, nicht TrainerInnen des Sportzentrums) besteht Versicherungsschutz nach §2 Abs.1 SGB VII, sofern es sich um eine Veranstaltung des Sportzentrums mit Trainer handelt. Ein Sportunfall gilt als Arbeitsunfall und ist über die Landesunfallkasse versichert, wenn die sportliche Betätigung im Rahmen eines Betriebssportes stattfindet. Entsprechend eines Urteils des BSG (16.01. - 28.11.61) müssen dazu folgende Kriterien erfüllt sein: Die sportliche Betätigung muss
Ausgleich zur berufsbezogenen körperlichen Belastung bieten
breitensportlich orientiert sein (keine reine Teilnahme am Wettkampfsportbetrieb)
auf Mitglieder der Hochschule beschränkt und betriebsbezogen sein.
Diese Kriterien sind bei Hochschulsportveranstaltungen, mit Ausnahme der Wettkampfgruppen, in der Regel erfüllt. Sportliche Aktivitäten, bei denen das Sportzentrum lediglich Sportstätten zur freien Nutzung zur Verfügung stellt (z.B. Freies Tennisspielen, Ballspiele, Laufen auf der Finnbahn usw.), zählen nicht hierzu. Ebenso besteht bei Wettkämpfen, z.B. Deutsche Hochschulmeisterschaften sowie bei Exkursionen (Ski-, Segel- und Surfkurse) kein Unfallschutz durch die Landesunfallkasse.
Für Beamte gilt ein Unfall beim Hochschulsport nur dann als Dienstunfall, wenn über die zuvor genannten Kriterien hinaus folgende Voraussetzungen erfüllt sind (RdErl. d. MF vom 04.11.97 - NdsMBl. 47/1997):
Die Gruppe muss durch einen vom Dienstvorgesetzten beauftragten Übungsleiter angeleitet werden
es muss eine Anwesenheitsliste geführt werden
es muss für die Gruppe ein genehmigter Übungsplan vorliegen.
Bei Sportunfällen ist von den Statusgruppen a) und b) im Sportzentrum eine Unfallmeldung zu erstatten. Formulare sind in der Geschäftsstelle oder online unter www.luk-nds.de erhältlich. Beamte müssen den Unfall der Abteilung 12 der TU anzeigen.
Diese Teilnehmer/innen sind bei Sportunfällen nicht über die Landesunfallkasse versichert. Hier muss die eigene Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Handelt es sich bei dem Kooperationspartner um einen Sportverein, der Mitglied des Stadtsportbundes ist, sind seine Teilnehmer über den Verein unfallversichert.