Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich Studierende und Beschäftigte der TU BS, der HBK und der Ostfalia, sowie Angehörige unserer Kooperationspartner. Sollte die Teilnahmeberechtigung während des gebuchten Zeitraums erlöschen, ist eine weitere Teilnahme nicht mehr möglich. Die einzelnen Nutzer*innen sind unterteilt in Gruppen. Diese Gruppen A, B und C zahlen unterschiedliche Gebühren für kostenpflichtige Angebote. Wie hoch diese Gebühren sind, kann man den einzelnen Kursbeschreibungen entnehmen.
Ohne Zugehörigkeit zu einer der unten genannten Gruppen ist eine Teilnahme nicht möglich.
1.1 Gruppe A
Studierende der TU BS, der HBK BS und der Ostfalia (SZ, WF, WOB, Suderburg)
Halbtagsbeschäftigte der TVL 2-8 der TU BS, der HBK und der Ostfalia sowie Auszubildende der TU BS, der HBK BS und der Ostfalia (SZ, WF, WOB, Suderburg)
1.2 Gruppe B
Beschäftigte und im Ruhestand befindliche der TU BS, der HBK und der Ostfalia
Gasthörer*innen der TU BS (außer Sprachenzentrum und nur nach Vorlage eines gültigen Gasthörerscheins), der HBK BS und der Ostfalia (SZ, WF, WOB, Suderburg)
Beschäftigte des Studentenwerks OstNiedersachsen
Ehepartner*innen und eingetragene Lebensgemeinschaften der Gruppen A+B für die Bereiche Tanzen (Paartanzen), Tenniskarten
1.3 Gruppe C
Beschäftigte/Mitglieder von Kooperationspartnern und Förderern. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Hier eine aktuelle Liste unserer Kooperationspartner sowie der Sportarten, die jeweils betrieben werden können:
Beschäftigte: (Müssen sich im Anschluss der Buchung als Beschäftigte/r der jeweiligen Institution legitimieren, z.B. durch eine Email vom Dienst-Mail-Account an sportzentrum@tu-bs.de)
DLR (Deutsches Zentrum für Luft-u. Raumfahrt): Alle Sportangebote
HZI (Helmholz-Zentrum f. Infektionsforschung): Alle Sportangebote
Julius-Kühn-Institut: Alle Sportangebote
LBA (Luftfahrt Bundesamt): Alle Sportangebote
PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt): Alle Sportangebote
TK (Techniker Krankenkasse Braunschweig): Alle Sportangebote
Mitglieder:
BHB (Braunschweiger Hochschulbund) e.V.: Alle Sportangebote
Als Mitglied in Gruppe C ist eine Anmeldung zu den Sportkursen erst zum Semesterbeginn möglich. Die Mitglieder der Gruppe C sind nicht über die Landesunfallkasse versichert.
Alle von uns angebotenen Kurse sind online anmeldepflichtig. Eine Teilnahme an einem Kurs/Angebot ohne vorherige Anmeldung ist untersagt.
Mit Bestätigung der Anmeldung wird die Buchung verbindlich und die Kursgebühr muss entrichtet werden.
Hinweis: Das unterschriebene SEPA-Mandat muss nur einmal im ORIGINAL (kein Scan oder Fax) abgegeben werden und gilt für alle weiteren Buchungen, die mit der auf dem Mandat angegebenen IBAN getätigt werden. Bei Buchung mehrerer Kurse empfehlen wir eine Anmeldung mit *Passwort*, damit du deine Daten nur einmal angeben musst.
Die Bezahlung der Angebote erfolgt ausschließlich mit dem SEPA-Lastschriftverfahren. Dem Hochschulsportzentrum muss grundsätzlich pro Bankverbindung ein unterschriebenes SEPA-Mandat im Original vorliegen. Bei Nichtabgabe des SEPA-Mandates erlischt die Zahlungsverpflichtung nicht.
Wenn möglich ein Deutsches Bankkonto angeben. Andernfalls bitte mit der Geschäftststelle in Kontakt treten.
Bei nicht durchführbaren Lastschriften, aufgrund des schuldhaften Verhaltens des Zahlungspflichtigen, wird im sogenannten ersten Mahnverfahren eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 € pro Buchung erhoben.
Sollte nach der im Mahnschreiben angegebenen Frist kein Zahlungseingang erfolgen, kommt es zu einem zweiten Mahnverfahren. Hier wird eine zusätzliche Gebühr von 10,00 € fällig.
Sollte auch nach der zweiten Mahnung kein Zahlungseingang erfolgen, behalten wir uns vor, neben dem Ausschluss auch rechtliche Schritte einzuleiten.
Bei Nichtbezahlen eines oder mehrerer Kurse erfolgt grundsätzlich der Ausschluss vom gesamten Sportprogramm bis zum Zahlungsausgleich.
Erläuterungen zum Anmeldeverfahren werden auch auf unserer Homepage bekannt gegeben.
Aufgrund von z.B. Sonderveranstaltungen in/auf den Sportanlagen und/oder krankheitsbedingter Abwesenheit des Trainers/der Trainerin können einzelne Kurstermine ausfallen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Kursgebühr erfolgt grundsätzlich nicht. Sollte es in einem Angebot zu Ausfällen von mehr als 30% der geplanten Termine kommen, kann das Kursentgelt auf Antrag anteilig zurück gefordert werden, soweit hierbei die Verhältnismäßigkeit von Verwaltungs- und Kostenaufwand des Sportzentrums zum anteiligen Kursentgelt-Rückzahlung vertretbar ist. Das Sportzentrum behält sich zudem vor, Angebote (kurzfristig) abzusagen, sofern eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist oder andere organisatorische Gründe die Durchführung eines Kurses nicht zulassen. Die angemeldeten TeilnehmerInnen erhalten in diesem Fall die gezahlten Kursgebühren zurück.
Grundsätzlich muss der Rücktritt von einem entgeltpflichtigen Angebot ausschließlich in der Geschäftsstelle des Hochschulsportzentrums persönlich oder schriftlich angezeigt werden.
Eine anteilige Rückerstattung entgeltpflichtiger Kurse kann nur in den unten genannten begründeten Fällen erfolgen:
Exmatrikulation/Arbeitgeberwechsel
Studienortwechsel
Krankheit mit ärztlichem Attest (Sportunfähigkeit im gebuchten Zeitraum)
Ein schriftlicher Nachweis ist jeweils zu erbringen. Tritt im laufenden Kurs bzw. Angebot einer der o.g. Gründe ein, kann eine anteilige Erstattung ab dem Tag der Beantragung, nicht jedoch rückwirkend, erfolgen. Eine Bearbeitungsgebühr von 10,00€ wird grundsätzlich von dem rückzuerstattenden Betrag einbehalten.
Studierende sind grundsätzlich bei allen Veranstaltungen des Hochschulsportzentrums mit Trainer/in gesetzlich unfallversichert, auch bei Wettkämpfen, die über das Hochschulsportzentrum laufen. Sportliche Aktivitäten, bei denen das Hochschulsportzentrum lediglich Sportstätten zur freien Nutzung zur Verfügung stellt (z.B. Freies Tennisspielen, freie Trainingszeiten oder Laufen auf der Finnbahn usw.), zählen nicht hierzu. Inwieweit ein Versicherungsschutz bei Exkursionen im In-& Ausland besteht, wird im Einzelfall durch die LUK entschieden. Wir raten daher dringend zu einem Abschluss einer privaten Unfall- und/oder Auslandskrankenversicherung!
6.2 Beschäftigte
Für alle Beschäftigten der Hochschule (nicht Beamte) besteht Versicherungsschutz nach §2 Abs.1 SGB VII, sofern es sich um eine Veranstaltung des Sportzentrums mit Trainer/in handelt. Ein Sportunfall gilt als Arbeitsunfall und ist über die Landesunfallkasse versichert, wenn die sportliche Betätigung im Rahmen eines Betriebssports stattfindet. Entsprechend eines Urteils des BSG (16.01. – 28.11.61) müssen dazu folgende Kriterien erfüllt sein:
Die sportliche Betätigung muss:
Ausgleich zur berufsbezogenen körperlichen Belastung bieten
breitensportlich orientiert sein (keine reine Teilnahme am Wettkampfsportbetrieb)
auf Mitglieder der Hochschule beschränkt und betriebsbezogen sein.
Diese Kriterien sind bei Hochschulsportveranstaltungen in der Regel erfüllt. Sportliche Aktivitäten, bei denen das Sportzentrum lediglich Sportstätten zur freien Nutzung zur Verfügung stellt (z.B. Freies Tennisspielen, freie Trainingszeiten oder Laufen auf der Finnbahn usw.), zählen nicht hierzu. Inwieweit ein Versicherungsschutz bei Exkursionen im In-& Ausland besteht, wird im Einzelfall durch die LUK entschieden. Wir raten daher dringend zu einem Abschluss einer privaten Unfall- und/oder Auslandskrankenversicherung!
6.3 Beamte
Für Beamte gilt ein Unfall beim Hochschulsport nur dann als Dienstunfall, wenn über die zuvor genannten Kriterien hinaus folgende Voraussetzungen erfüllt sind (RdErl. d. MF vom 04.11.97 - NdsMBl. 47/1997):
Die Gruppe muss durch einen vom Dienst beauftragten Trainer angeleitet werden
Eine Anwesenheitsliste muss geführt werden
Für die Gruppe muss ein genehmigter Übungsplan vorliegen
6.4 Ehepartner*innen und eingetragene Lebensgemeinschaften sowie Kooperations-partnerInnen
Diese TeilnehmerInnen sind bei Sportunfällen nicht über die Landesunfallkasse versichert. Hier muss die eigene Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Handelt es sich bei dem Kooperationspartner um einen Sportverein, der Mitglied des Stadtsportbundes ist, sind seine Teilnehmer über den Verein unfallversichert.
6.5 Unfallmeldungen
Bei Sportunfällen ist von den Statusgruppen A und B eine Unfallmeldung auszufüllen und im Sportzentrum abzugeben. Formulare sind in der Geschäftsstelle oder online im Downloadbereich erhältlich.
Beamte müssen den Unfall der Abteilung 12 der TU anzeigen.
6.6 Versicherungsumfang
Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden (z. B. Brillen oder ähnliches).
Eine Haftpflichtversicherung für alle Studierenden und Beschäftigte besteht nicht. Daher wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen.
Es gilt die Hausordnung der TU Braunschweig sowie die Ordnung des Hochschulsportzentrums. Außerdem gelten weitere sportarten- bzw. sportstättenspezifische Ordnungen, die in oder an den jeweiligen Sportstätten aushängen sowie auf unserer Internetseite veröffentlicht sind.
Bei Sachentwendungen in den vom Hochschulsportzentrum genutzten Sportstätten übernimmt die TU Braunschweig keine Haftung. Im Schadensfall raten wir, bei der Polizei Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Um Diebstählen vorzubeugen, bitten wir euch die Schließfächer (sicheres Vorhängeschloss mitzubringen) in den Sportstätten zu nutzen. Bei unsachgemäßer Bedienung der Schließfächer werden den Verursachern die entstehenden Instandsetzungskosten von ca. 100,00 € in Rechnung gestellt.
Die im Anmeldeformular mit * versehenen personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten (Anrede, Vorname, Familienname, Straße, Hausnr., PLZ, Ort, Status, Matrikel-Nr. bzw. dienstl. Telefonnr., bei kostenpflichtigen Angeboten: Bankverbindung) sind für die Anmeldung zu Veranstaltungen des Hochschulsportzentrums unabdingbar.
Die Angaben sind selbstverständlich freiwillig, ohne diese ist jedoch die Teilnahme an der gewünschten Veranstaltung im Hochschulsportzentrum nicht möglich. Diese Regelung ist abgesprochen und wird von der zuständigen Präsidialkommission und dem Datenschutzbeauftragten der Technischen Universität Braunschweig unterstützt.
Die Daten werden verschlüsselt auf Rechner des Hochschulsportzentrums übertragen, dort verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Die Bankdaten werden 14 Tage nach erfolgreicher Abbuchung, alle anderen Daten spätestens nach einem Jahr gelöscht. Selbstverständlich können die persönlichen, auf den Rechnern des Sportzentrums gespeicherten, Daten nach Abstimmung mit dem Hochschulsportzentrum einsehen.
Nur mit aktiver Zustimmung der betreffenden Person werden Name, Adresse, Tel.-Nr., E-Mail und Geburtsdatum sowie die bisherige Krankenkasse an die Techniker Krankenkasse weitergegeben.
Alle Emails, die von Übungsleitenden über das Buchungssystem an die Teilnehmenden verschickt werden, gehen in Kopie auch an die Geschäftsstelle des Hochschulsportzentrums.
Unsere Homepage enthält Websites sowohl von unseren Kooperationspartnern als auch von unseren Sportgruppen, auf deren Inhalt wir keinen Einfluss haben und für den wir aus diesem Grund keine Gewähr übernehmen. Für den Inhalt und die Richtigkeit der Informationen ist der jeweilige Informationsanbieter der Website verantwortlich.
Das Hochschulsportzentrum behält sich vor, Kontrollen sowohl in den Sportkursen als auch auf den Außenanlagen durchzuführen. Sollten Teilnehmende kein Teilnahmeticket bei sich führen, sind unsere Aufsichten befugt die Teilnehmenden des Kurses/Platzes zu verweisen.
Sofern die Teilnahmebedingungen des Hochschulsportzentrums nicht eingehalten werden, führt dies zu einer Verwarnung (gelbe Karte) und bei erneutem Verstoß zu einem Ausschluss vom Sportprogramm (rote Karte). Bei besonders schwerwiegenden Verstößen behält sich das Hoschschulsportzentrum vor, Einzelpersonen oder Gruppen, auch ohne vorherige Verwarnung, vom Sportangebot auszuschließen.
Bei Verstößen einer Person innerhalb einer Spielgruppe erhält die gesamte Gruppe eine Verwarnung. Bei einem weiteren Verstoß innerhalb derselben Gruppe (unabhängig von der verursachenden Person) wird die gesamte Gruppe für den Rest des Semesters vom Sportangebot ausgeschlossen.
Der Ausschluss gilt bis zum Ende des laufenden Semesters für das Sportangebot, bei dem der Verstoß festgestellt wurde, sowie für alle weiteren Angebote dieser Art (gleiche Sportart oder weitere freie Spielgruppen). Bereits gebuchte Angebote anderer Art können weiter genutzt werden. Eine Neuanmeldung innerhalb des laufenden Semesters ist nicht möglich.
Das Personal des Hochschulsportzentrums ist berechtigt, bei Feststellung eines Verstoßes, die Daten der betroffenen Person(en) gegen Vorlage eines Personalausweises zu erheben und zu verarbeiten.
Bei Ausschluss vom Sportprogramm aufgrund von Nichtbeachtung der Teilnahmebedingungen besteht kein Recht auf Rückerstattung des ggf. bereits entrichteten Kursentgelts.