In der Vorlesung Schulrecht befassen sich die Studierenden mit den Rechtsfragen, die bei der Organisation und den Betrieb von Schulen von Relevanz sind. Sie lernen insbesondere Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern kennen und können in der Praxis anhand der einschlägigen Vorschriften rechtssicher damit umgehen.