Für Master-Studiengänge bieten wir Ihnen ab dem WS 2022/2023 als Auswahlmöglichkeiten in den Modulen Orientierung Recht und Spezialisierung Recht verschiedene Vorlesungen im Öffentlichen Recht und im Zivilrecht an.
Für das Modul Orientierung Recht müssen die Studierenden zwischen den beiden Studienschwerpunkten (Schwerpunkt Öffentliches Recht oder Schwerpunkt Zivilrecht) auswählen.
Studierende im Master Nachhaltige Energietechnik können nur die beiden Veranstaltungen Energierecht II und Umweltrecht wählen. Studierende im Master Umweltingenieurwesen können nur den Studienschwerpunkt im Öffentlichen Recht belegen.
Voraussetzung für das belegen des Moduls sind Grundkenntnisse im Recht.
Zwei weitere Vorlesungen aus einem der beiden Schwerpunkte entweder aus dem Zivilrecht oder aus dem Öffentlichen Recht ergeben zusammen das Modul Spezialisierung Recht. Eine schwerpunktübergreifende Wahl ist nicht möglich. Für weitere Einzelheiten sind die jeweiligen Prüfungsordnungen maßgeblich. Studierende im Master Nachhaltige Energietechnik können nur die beiden Veranstaltungen Energierecht II und Umweltrecht wählen. Voraussetzungen für den Besuch des Moduls Spezialisierung Recht ist der vorherige erfolgreiche Abschluss des Moduls Orientierung im Recht.