Das Modul „Grundlagen des Rechts“ besteht aus den Veranstaltungen „Grundlagen des Rechts I“ und „Grundlagen des Rechts II“. Diese finden jeweils abwechselnd im Winter- und Sommersemester statt.
Die Veranstaltung „Grundlagen des Rechts I“ bietet erste Einblicke in die juristische Methodenlehre und zeigt die Zusammenhänge zwischen den juristischen Vorschriften und dem täglichen Leben auf. Die Schwerpunkte dieser Veranstaltung liegen insbesondere im öffentlichen Recht. Aktuelle gesellschaftliche Themen werden in eine verfassungs-, verwaltungs- und unionsrechtliche Diskussion gebettet, die zugleich die Grundlagen in diesen Bereichen schaffen. Ziel der Vorlesung ist ein Überblick über das Öffentliche Recht zu erhalten und erste tiefere Einblicke zu erhalten.
Um einen Gesamtüberblick über die Rechtsgebiete zu erhalten, müssen die „drei Säulen“ des Rechts beleuchtet werden. Demnach behandelt die Veranstaltung „Grundlagen des Rechts II“ die Gebiete des Zivil- und Strafrechts. Hauptbestandteil des Zivilrechts ist das Zustandekommen von Verträgen und die grundlegenden Prinzipien des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Strafrecht findet eine Auseinandersetzung mit der Systematik des Strafgesetzbuchs statt und einzelne Paragraphen anhand von Fällen untersucht.
Das Modul „Grundlagen des Rechts“ schließt mit einer Klausur ab, die sowohl Bestandteile aus der Veranstaltung „Grundlagen des Rechts I“ als auch der Veranstaltung „Grundlagen des Rechts II“ enthält. Es ist demnach zu empfehlen beide Vorlesungen zu besuchen.