Mit der seit 2008 bestehenden Kooperation mit drei betrieblichen Krankenkassen verfolgen die Ziele:
Arbeitnehmende, die bei der…
…versichert sind und bei denen der Verdacht auf das Vorliegen einer psychischen Störung besteht, können zeitnah an einer Diagnostischen Beratung in der PTA der TU Braunschweig teilnehmen. Sie können sich für eine solche Beratung entweder selbst bei ihrer Krankenkasse oder Ihrem*r zuständigen Arbeitsmediziner*in melden, oder aber von der zuständigen BKK bzw. dem*der zuständigen Arbeitsmediziner*in angemeldet werden. Die Teilnahme an der Diagnostischen Beratung bleibt immer freiwillig, unabhängig ob sie von den Arbeitnehmenden selbst oder von einer der Kooperationspartnerinnen initiiert wurde. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Versorgungskonzept ist die bestehende Erwerbstätigkeit.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung: