Nach 4 Fachsemestern Pharmazie müssen alle Leistungen der ersten drei Fachsemester gem. Studienplan für den Studiengang Pharmazie Staatsexamen an der TU Braunschweig erbracht worden sein.
Folgende Information haben wir vom BAföG-Amt erhalten:
…soweit aufgrund der Corona-Pandemie Prüfungen derzeit nicht stattfinden und dadurch der Eignungsnachweis nicht erbracht oder das Studium nicht abgeschlossen werden kann, wird die Vorlagefrist für den Leistungsnachweis entsprechend verschoben oder über die Regelstudienzeit hinaus bis zur Abschlussprüfung gefördert. Es entstehen den Studierenden also keine Nachteile durch die Prüfungsverschiebungen, soweit diese kausal sind für die Nichtvorlage des Leistungsnachweises oder die Verlängerung des Studiums.
Die Förderungshöchstdauer wird aus schwerwiegenden Gründen überschritten bzw. die Leistungen für den Eignungsnachweis können aus schwerwiegenden Gründen nicht rechtzeitig erbracht werden. Das BAföG regelt dies in § 15 Abs.3 Nr.1 und § 48 Abs.2.
Ganz wichtig ist: Die Anforderungen an die BAföG-Leistungsnachweise sind wegen der verschobenen Prüfungen nicht zu verändern.
…… aktuell (stellen) auch jene Studierenden Anträge, die auch ohne die aktuelle Verschiebung von Prüfungen die erforderlichen Leistungen nicht erbracht hätten. Wir müssen uns die Fälle also genauer ansehen.
Die Leistungsnachweise (Formblatt 5) können gern als PDF versandt werden.
Hinsichtlich der Ausdrucke über erbrachte ECTS-Leistungspunkte habe ich angewiesen, dass auf eine Beglaubigung durch das Prüfungsamt derzeit verzichtet werden kann. Der Studierende unterschreibt den Ausdruck und reicht ein beglaubigtes Exemplar zu gegebener Zeit nach.
…………. Die Abteilung Studienfinanzierung arbeitet uneingeschränkt weiter, auch wenn der Publikumsverkehr eingestellt wurde.