08. Februar 2024:
Die Studienkommission Pharmazie hat die bisher gültige Liste einheitlicher (nicht programmierbarer) Taschenrechner vom 04.11.2021 ab dem SoSe 2024 um weitere Taschenrechnermodelle erweitert: die aktualisierte Taschenrechnerliste mit Gültigkeit ab dem 01.04.2024 finden Sie hier
04. November 2021:
Die Studienkommission Pharmazie hat die bisher gültige Liste einheitlicher (nicht programmierbarer) Taschenrechner vom 16.10.2017 ab dem WiSe 2021/22 um 3 weitere Taschenrechnermodelle erweitert: die aktualisierte Taschenrechnerliste vom 04.11.2021 finden Sie hier.
18. Januar 2019:
Die Studienkommission Pharmazie hat am 18.01.2019 ein Vergabeverfahren für die Laborplätze im Praktikum Mikrobiologie gemäß §6 Abs. 8 der Studienordnung festgelegt.
16. Oktober 2017:
Die Studienkommission Pharmazie hat am 16.10.2017 festgelegt, dass ab dem Sommersemester 2018 bei allen Leistungsnachweisen einheitliche (nicht programmierbare) Taschenrechner aus nachfolgender Liste zu verwenden sind: Taschenrechner-Liste.
02. Mai 2016:
Die Studienkommission beschließt eine Regelung zu nichtdienstlichen Veranstaltungen in der Pharmazie, inklusive der folgenden Anlagen:
Die Formulare "Erklärung zur Leitung und Verantwortlichkeit" sowie "Bestätigung über den Erhalt der Nutzungsbedingungen".
Wichtig in diesem Zusammenhang sind die Benutzungsbedingungen für Veranstaltungsräume der TU.
06. Juli 2015:
Die Studienkommission beschließt eine (Dritte) Änderung der Studienordnung in Bezug auf §6, §9a, Anlage A1/2 sowie die Übergangsregelung zur Gültigkeit der jeweiligen Regelung. Diese Änderung ist am 28.07.2015 vom Fakultätsrat beschlossen und vom Präsidenten am 25.8.2015 genehmigt und am 02.09.2015 hochschulöffentlich bekannt gemacht worden. Sie tritt am 01.04.2016 in Kraft.
23. Januar 2013:
Die Studienkommission beschließt, den erfolgreichen Abschluss des Kurses "Zytologische und histologische Grundlagen der Biologie" mit sofortiger Wirkung als Zugangsvoraussetzung für das Praktikum Mikrobiologie aufzunehmen.
19. April 2012:
Die Studienkommission beschließt folgende Regelung bezüglich gleichzeitig stattfindender Klausuren: Klausuren gelten als "gleichzeitig stattfindend", wenn zwischen den Klausuren weniger als 2 Stunden liegen. Bei zwei gleichzeitig stattfindenden Klausuren gilt die aktive Teilnahme an der einen Klausur als wichtiger Entschuldigungsgrund (im Sinne der Studienordnung) für die zweite Klausur (entschuldigtes Fehlen). Die Entschuldigung muss durch den Studierenden unverzüglich vorgebracht werden. Studierende haben kein Recht auf die Einrichtung eines zusätzlichen Nachholtermins. Nimmt der Studierende unentschuldigt an keiner der Klausuren teil, gelten beide Klausuren als nicht bestanden.
14. Juli 2011:
Eine von der Studienkommission verabschiedete Handreichung zur Fehlzeitenregelung zeigt Möglichkeiten auf, wie Lehrveranstaltungsstunden, die durch Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen versäumt wurden, ausgeglichen werden können. Zudem wurde eine Regelung zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in der Exkursionswoche (Woche nach Pfingsten) beschlossen.
11. November 2010:
Die Lehrevaluation findet künftig entsprechend den Vorgaben des NHG für jede Lehrveranstaltung nur einmal jährlich statt. Dabei werden theoretische Lehrveranstaltungen im Sommersemester, praktische Lehrveranstaltungen im Wintersemester evaluiert. Lehrveranstaltungen, die nicht in jedem Semester oder jeweils von verschiedenen Lehrenden angeboten werden, werden in dem Semester ihres Stattfindens evaluiert. Die Auswertung erfolgt mit EvaSys, d.h. maschinell, wobei Freitexte eingescannt und in der handschriftlichen Form unabhängig von der sonstigen Bewertung gelistet werden. Der Termin für die Lehrevaluation ist, soweit möglich, für alle theoretischen Lehrveranstaltungen einheitlich und wird rechtzeitig bekannt gegeben. Praktische Lehrveranstaltungen werden am Ende des jeweiligen Praktikums evaluiert.
29. April 2010:
Vor dem Beginn jeder Klausur ist den Studierenden zusätzlich ein angemessener Zeitraum (5-10 min) zum Durchlesen des gesamten Klausurtextes zu gewähren (gilt nicht für MC-Fragen). Während dieser Zeit darf nicht geschrieben werden (Schreiben während dieser Zeit wird als Betrugsversuch gewertet).
22. Januar 2009:
Das Wahlpflichtfach kann weiterhin auch extern absolviert werden. Voraussetzung dafür ist, dass sowohl hier in der Pharmazie als auch extern ein Betreuer zur Verfügung steht. Der Studiendekan ist vorab zu informieren.