Das Präsidium der TU Braunschweig hat den Diskurs zur Stiftungsuniversität wieder aufgenommen und informiert Studierende und Mitarbeitende auf der eigens eingerichteten Homepage in Form einer FAQ über die Vorteile und Risiken der Umwandlung der TU Braunschweig in eine Stiftungsuniversität. Die rechtlichen Rahmenbedingungen einer solchen Umwandlung sind im niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) geregelt.
Wenn eine Hochschule in Niedersachsen Stiftung werden will, legt die Landesregierung in einer Verordnung über die Errichtung einer Stiftung (StiftVO) die Bedingungen fest, unter denen vormals staatliche Angelegenheiten, Eigentum, Aufgaben, Rechte und Pflichten auf die Stiftung übertragen werden. In dieser Verordnung bestimmt die Landesregierung auch die Satzung der Stiftung. Die Stiftungssatzung regelt das Innenverhältnis der Stiftungsuniversität wie z.B. das Dienstrecht und die Wirtschaftsführung.
Im Vorfeld der anstehenden Senatsentscheidung über die zukünftige Rechtsform der TU Braunschweig veranstaltet das Präsidium vom 15. bis 19. Januar eine Informationswoche, in der sich alle Angehörigen der TU Braunschweig über die grundsätzlichen Fragen zum Stiftungsmodell informieren können. Im Rahmen dieser Informationswoche fand auch eine Personalversammlung statt:
Personalversammlung
am Donnerstag, 18. Januar 2024, 9 bis 12 Uhr
Aula, Haus der Wissenschaft
Präsentation "STIFTUNGSUNIVERSITÄT - Hochschule in Trägerschaft einer Stiftung des öffentlichen Rechts betrachtet vom Personalrat aus der Perspektive der Beschäftigten."
Im Folgenden geht der Personalrat ebenfalls auf die möglichen Vor- und Nachteile der Stiftungsuniversität ein und stellt seine eigene Sicht, mit dem Ziel Mitarbeitende bestmöglich zu informieren, dar.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die vom Präsidium erhofften Vorteile einer Stiftungsuniversität im Vergleich zur Situation von vor 20 Jahren deutlich geringer ausfallen, da bereits bestehende Autonomiegewinne die genannten Vorteile relativieren und es andererseits sehr fraglich erscheint, ob sich erhoffte Vorteile wie z.B. der Aufbau eines Stiftungsvermögens in der Realität umsetzen lassen würden. Auf der anderen Seite wäre der Preis, den die Beschäftigten für die wenigen erwarteten Vorteile zahlen würden, angesichts der im Folgenden dargestellten Risiken sehr hoch. Dabei bietet insbesondere die Umwandlung der Leibniz Universität Hannover (LUH) in eine Stiftungsuniversität seit 01.01.2024 erkenntnisreiche Einblicke in die Gestaltung des Umwandlungsprozesses durch das Land.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die geplante Umwandlung in eine Stiftungsuniversität erhebliche Nachteile für die Beschäftigten mit sich bringen würde. Die Einschränkung der Tarifbindung und die Möglichkeit betriebsbedingter Kündigungen weichen die Arbeitsplatzsicherheit als das wichtigste Alleinstellungsmerkmal einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst auf. Vor dem Hintergrund des derzeit vorherrschenden Fachkräftemangels wäre dies aus Sicht des Personalrats fahrlässig und würde das Problem nicht besetzter Stellen an der TU Braunschweig deutlich verschärfen. Angesichts dieser erheblichen Risiken erscheint die Umwandlung in eine Stiftungsuniversität für die Beschäftigten wenig vorteilhaft und problematisch.