Der im Jahr 2023 begonnene Prozess zur Umwandlung der TU Braunschweig in eine Stiftung des öffentlichen Rechts wurde vom Präsidium beendet. Ein Beschluss des Senats vom 11. Dezember 2024 führte zu dieser Entscheidung.
Der Wortlaut des Beschlusses lautet:
„Der Senat der TU Braunschweig hat sich in den vergangenen Monaten auch mit Unterstützung der TU internen Strategiekommission intensiv mit der strategischen Dimension der Umwandlung der TU Braunschweig in eine Stiftungsuniversität beschäftigt. Die damit verbundenen Potentiale, Chancen und Risiken werden von den einzelnen Mitgliedern des Senats unterschiedlich bewertet. Vor diesem Hintergrund kommt der Senat zu dem Ergebnis, den Prozess der Stiftungswerdung nach dem niedersächsischen Hochschulgesetz derzeit nicht weiter zu verfolgen.“