Hauptpersonalrat

Was sind die Rechte und Aufgaben des Hauptpersonalrats?

Der Hauptpersonalrat (HPR) am Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) des Landes Niedersachsen ist für alle diesem Ministerium zugeordneten Landesdienststellen - u.a. alle Landeshochschulen - zuständig, also auch für die TU Braunschweig.

Er wird, ebenso wie der Personalrat der TU Braunschweig und meist zeitgleich mit diesem, alle vier Jahre gewählt.
Wahlberechtigt sind die Beschäftigten aller Landesdienststellen also der entsprechenden Hochschulen, Forschungsinstitute und Kultureinrichtungen in Niedersachsen. Der HPR vertritt deren Interessen gegenüber dem Ministerium.

Auch wenn das Ministerium in Hannover für manche zumindest räumlich weit weg ist, leistet der Hauptpersonalrat beim MWK konkrete Arbeit, die auch vor Ort ihre Wirkung entfaltet.

Seine Aufgaben des HPR machen dies deutlich:

  • Einfluss auf landesweite Regelungen
    Der HPR beeinflusst Entscheidungen, die alle Beschäftigten in den Hochschulen, Forschungsinstituten und Kultureinrichtungen des Landes Niedersachsen betreffen. Der Abschluss von dienststellenübergreifenden Regelungen entlastet zudem die örtlichen Personalräte und sorgt für mehr Einheitlichkeit.
  • Besetzung der Einigungsstelle beim MWK
    Der HPR bestellt zusammen mit dem Ministerium eine Einigungsstelle. Bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten, die auf örtlicher Ebene (z.B. Hochschulleitung und Personalrat der TU) nicht gelöst werden können, kann diese angerufen werden. Hierbei ist der HPR als unsere Stufenvertretung maßgeblich an der Lösungsfindung beteiligt und setzt sich für faire Kompromisse ein.
  • Regelmäßiger Austausch mit dem Ministerium
    Der HPR trifft sich mindestens einmal monatlich mit den zuständigen Vertreter:innen des MWK. Einmal im Jahr findet zudem ein direkter Austausch mit dem Minister und Staatssekretär statt, bei dem wichtige Themen besprochen werden, die uns alle betreffen.
  • Landesweite Vernetzung der örtlichen Personalräte und Bündelungsfunktion
    Der HPR spielte eine zentrale Rolle bei der Vernetzung der örtlichen Personalräte aller Dienststellen im Bereich des MWK und dient als ihr Sprachrohr gegenüber dem MWK.

Auch bei dienstellenübergreifenden Regelungen nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz, die zwischen den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und der zuständigen obersten Landesbehörde oder der Landesregierung vereinbart werden, wird u.a. in Form von Anhörungen auf die Expertise des HPR zurückgegriffen.

Beispiele:

  • Vereinbarung über die Grundsätze für gleitende Arbeitszeit in der Landesverwaltung
  • Vereinbarung über Telearbeit und mobile Arbeit in der Landesverwaltung

Diese sogenannten "81er-Vereinbarungen" sind auch die Grundlage für einige unserer Dienstvereinbarungen wie z.B. die DV zur Arbeitszeit oder die DV zu Telearbeit und mobiler Arbeit.


Ebenso wie der Personalrat an der TU Braunschweig, hat auch der HPR Anspruch auf Freistellungen, um seiner Arbeit nachzugehen.

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur in Hannover (Leibnizufer)

Wie erreicht man den Hauptpersonalrat?

Hauptpersonalrat beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Telefon: +49 511 120 2673

E-Mail: Hauptpersonalrat[at]mwk.niedersachsen.de

Adresse:
Georgsplatz 19
30169 Hannover
(Dies ist eine Außenstelle des MWK.)

Die Vorsitzende ist Andrea Horn (MHH).

Hier finden Sie die Kontaktseite des MWK mit Verweis auf den HPR.

Die Personalrats-Mitglieder Brigitte Brinkmann und Maurice Scheer sind auch gewählte Mitglieder des HPR.