Der Hauptpersonalrat (HPR) am Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) des Landes Niedersachsen ist für alle diesem Ministerium zugeordneten Landesdienststellen - u.a. alle Landeshochschulen - zuständig, also auch für die TU Braunschweig.
Er wird, ebenso wie der Personalrat der TU Braunschweig und meist zeitgleich mit diesem, alle vier Jahre gewählt.
Wahlberechtigt sind die Beschäftigten aller Landesdienststellen also der entsprechenden Hochschulen, Forschungsinstitute und Kultureinrichtungen in Niedersachsen. Der HPR vertritt deren Interessen gegenüber dem Ministerium.
Auch wenn das Ministerium in Hannover für manche zumindest räumlich weit weg ist, leistet der Hauptpersonalrat beim MWK konkrete Arbeit, die auch vor Ort ihre Wirkung entfaltet.
Seine Aufgaben des HPR machen dies deutlich:
Auch bei dienstellenübergreifenden Regelungen nach §81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz, die zwischen den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und der zuständigen obersten Landesbehörde oder der Landesregierung vereinbart werden, wird u.a. in Form von Anhörungen auf die Expertise des HPR zurückgegriffen.
Beispiele:
Diese sogenannten "81er-Vereinbarungen" sind auch die Grundlage für einige unserer Dienstvereinbarungen wie z.B. die DV zur Arbeitszeit oder die DV zu Telearbeit und mobiler Arbeit.
Ebenso wie der Personalrat an der TU Braunschweig, hat auch der HPR Anspruch auf Freistellungen, um seiner Arbeit nachzugehen.
Hauptpersonalrat beim Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Telefon: +49 511 120 2673
E-Mail: Hauptpersonalrat[at]mwk.niedersachsen.de
Adresse:
Georgsplatz 19
30169 Hannover
(Dies ist eine Außenstelle des MWK.)
Die Vorsitzende ist Andrea Horn (MHH).
Hier finden Sie die Kontaktseite des MWK mit Verweis auf den HPR.
Die Personalrats-Mitglieder Brigitte Brinkmann und Maurice Scheer sind auch gewählte Mitglieder des HPR.