Der Personalrat hat gemäß dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (§59 NPersVG) die Aufgabe, die Rechte der Beschäftigten zu vertreten und deren Umsetzung zu überwachen. Dies umfasst unter anderem die Kontrolle der Einhaltung von Regelungen, die den Beschäftigten zugutekommen, wie beispielsweise zu Arbeitsbedingungen, Mitbestimmungsrechten und andere relevante rechtlichen Vorgaben.
Die Tätigkeit des Personalrats soll sicherstellen, dass die Interessen der Beschäftigten gewahrt werden und sie über den Personalrat in Entscheidungsprozesse, die ihre Arbeitsbedingungen betreffen, einbezogen werden. Eine weitere wichtige Aufgabe des Personalrats besteht darin, die Beschäftigten über ihre Rechte zu informieren und sie bei Bedarf zu unterstützen.