Seit dem 01.08.2001 gilt für die Beschäftigten des Landes Niedersachsen die Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung von Korruption in der Landesverwaltung.
Die Verwaltungsvorschrift enthält Regelungen, mit denen der Korruption wirkungsvoll vorgebeugt werden soll und korruptive Praktiken verstärkt aufgedeckt, verfolgt und geahndet werden sollen. Sie dient allen Beschäftigten als Richtschnur ihres Verhaltens und bietet zugleich Handlungsanleitung und Hilfestellung für notwendige Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung.
Zum Aufgabenbereich des Ansprechpartners für Korruptionsbekämpfung gehören insbesondere:
Für den Bereich der TU Braunschweig übt der Leiter der Internen Revision und Organisationsentwicklung Herr Martin Mahnkopf die Funktion als Ansprechpartner für Korruptionsbekämpfung (Antikorruptionsbeauftragter) aus.
Martin Mahnkopf
☎ +49 531 391-4118
m.mahnkopf(at)tu-braunschweig.de
Zur Intensivierung der Korruptionsverfolgung ist im Landeskriminalamt Niedersachsen eine Zentralstelle „Korruptionsbekämpfung“ mit der Zuständigkeit für die landesweite Koordination und für Ermittlungen in besonders herausragenden Fällen oder in Verfahren von überregionaler Bedeutung eingerichtet worden. Hinweise auf Korruption werden vom Landeskriminalamt Niedersachsen auch anonym über eine webbasierte Internetplattform (BKMS) entgegengenommen.
Bürgerinnen und Bürger können bei Verdacht auf Korruption außerdem schnell und unbürokratisch Hinweise geben oder Fragen stellen an die:
Ansprechstelle Korruptionsbekämpfung des IMA-Korruptionsbekämpfung
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Postfach 221
30002 Hannover
Tel.: 0511 – 120-6358
Fax: 0511 – 120-99-6358
oder per E-Mail an korruptionsbekaempfung(a)mi.niedersachsen.de.