Die Interne Revision und Organisationsentwicklung erbringt als Dienstleisterin unabhängige und objektive Analyse,- Prüfungs- und Beratungsleistungen. Diese sind darauf ausgerichtet Transparenz zu schaffen und Ordnungsmäßigkeit festzustellen. In Zusammenarbeit mit allen Beteiligten verbessert sie administrative Geschäftsprozesse um klare Strukturen und damit einen Mehrwert für die gesamte TU Braunschweig und alle Beschäftigten zu erreichen.
Zu den Aufgaben des Revisionsleiters gehört auch die Funktion des Antikorruptionsbeauftragten sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Internen Revision die Beratungsleistung für Korruptionsbekämpfung.
Beratung der Einrichtungen der TU Braunschweig bei ihren administrativen Aufgaben im Bereich des Internen Kontrollsystems und in Fragen der Korruptionsprävention
Unterstützung der Hochschulleitung bei der Aufsicht über die Haushalts- und Wirtschaftsführung
Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sicherheit der ablauf- und aufbauorganisatorischen Regelungen der einzelnen Einrichtungen oder Arbeitsvorgänge
Überwachung der Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung aller Einrichtungen der TU Braunschweig
Grundsatzfragen
Auswertung der Prüfungsmitteilungen
Klärung von Zweifelsfragen
Prüfungsmitteilungen und Denkschriftbeiträge des Landesrechnungshofes
Prüfungsniederschriften des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes
Prüfungsmitteilungen anderer landesexterner Prüfungseinrichtungen
Zahlstellenaufsicht
Förderung der Sensibilität der Beschäftigten durch Beratung und Aufklärung
Vorschläge an die Hochschulleitung zu internen Ermittlungen, zu Maßnahmen gegen Verschleierung und zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft bei einem durch Tatsachen gerechtfertigten Korruptionsverdacht
Beratung bei der Öffentlichkeitsarbeit
Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden in allgemeinen Fragen der Korruptionsbekämpfung