Interne Revision und Korruptionsprävention

Interne Revision und Korruptionsprävention

Prüfen - Analysieren - Beraten - Mehrwert schaffen

Die Interne Revision und Organisationsentwicklung erbringt als Dienstleisterin unabhängige und objektive Analyse,- Prüfungs- und Beratungsleistungen. Diese sind darauf ausgerichtet Transparenz zu schaffen und Ordnungsmäßigkeit festzustellen. In Zusammenarbeit mit allen Beteiligten verbessert sie administrative Geschäftsprozesse um klare Strukturen und damit einen Mehrwert für die gesamte TU Braunschweig und alle Beschäftigten zu erreichen.

Zu den Aufgaben des Revisionsleiters gehört auch die Funktion des Antikorruptionsbeauftragten sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Internen Revision die Beratungsleistung für Korruptionsbekämpfung.

Aufgaben

Allgemeine Angelegenheiten der Internen Revision und besondere Prüfungsangelegenheiten
  • Beratung der Einrichtungen der TU Braunschweig bei ihren administrativen Aufgaben im Bereich des Internen Kontrollsystems und in Fragen der Korruptionsprävention

  • Unterstützung der Hochschulleitung bei der Aufsicht über die Haushalts- und Wirtschaftsführung

  • Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sicherheit der ablauf- und aufbauorganisatorischen Regelungen der einzelnen Einrichtungen oder Arbeitsvorgänge

  • Überwachung der Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung aller Einrichtungen der TU Braunschweig

Angelegenheiten des Rechnungs- und des Kassenprüfungswesens
  • Grundsatzfragen

  • Auswertung der Prüfungsmitteilungen

  • Klärung von Zweifelsfragen

  • Prüfungsmitteilungen und Denkschriftbeiträge des Landesrechnungshofes

  • Prüfungsniederschriften des Staatlichen Rechnungsprüfungsamtes

  • Prüfungsmitteilungen anderer landesexterner Prüfungseinrichtungen

  • Zahlstellenaufsicht

Korruptionsprävention und -bekämpfung
  • Förderung der Sensibilität der Beschäftigten durch Beratung und Aufklärung

  • Vorschläge an die Hochschulleitung zu internen Ermittlungen, zu Maßnahmen gegen Verschleierung und zur Unterrichtung der Staatsanwaltschaft bei einem durch Tatsachen gerechtfertigten Korruptionsverdacht

  • Beratung bei der Öffentlichkeitsarbeit

  • Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden in allgemeinen Fragen der Korruptionsbekämpfung