Fördergeldgeber: | Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr |
Projektpartner: | Umtec Technologie AG |
Laufzeit: | September 2024 - laufend |
Ansprechpartner IIM: | Univ.-Prof. Dr.-Ing. Tanja Kessel |
Ausgangslage
Der Südschnellweg (SSW) verläuft im Süden Hannovers vom Landwehrkreisel im Westen bis zum Seelhorster Kreuz im Osten. Der SSW ist eine der am stärksten befahrenen Strecken im Großraum Hannover mit einem hohen Anteil an Schwerlastverkehr und Teil des überregionalen Bundesfernstraßennetzes. Um die Leistungsfähigkeit des Südschnellwegs auch zukünftig zu gewährleisten, ist eine Modernisierung des Südschnellwegs und insbesondere der Brückenbauwerke erforderlich. Derzeit befindet sich ein ca. 3,8 km langer Abschnitt zwischen dem Landwehrkreisel und den Bahnbrücken vor dem Seelhorster Kreuz in der Umsetzung. In der Vergabeeinheit 2 (VE 2) werden die Leistungen für den Ersatzneubau der Leinebrücke sowie der Leineflutbrücke im westlichen Projektbereich ausgeschrieben.
Für die Ausschreibung der Vergabeeinheit 2 (VE 2) wurden daher im Rahmen eines vorangegangenen Forschungsprojekts (>> Ökologische Wertungskriterien B3 Südschnellweg) ökologische Zuschlagskriterien entwickelt, welche zum einen die Landinanspruchnahme und zum anderen die Verwendung emissionarmer Baumaschinen und Fahrzeuge berücksichtigen. Neben der Entwicklung dieser Kriterien wurden im Forschungsprojekt insbesondere die Mindestanforderungen, das der Wertung zugrunde gelegte Bewertungssystem sowie die Sanktionierungsmechanismen in der Baudurchführung erarbeitet. Mit dem Ende der Angebotsfrist im Februar 2024 lagen Angebote für die Ausschreibung vor, die u. a. hinsichtlich der ökologischen Zuschlagsunterkriterien bewertet wurden. Mit der Zuschlagserteilung muss nun im Rahmen eines Monitorings sichergestellt werden, dass die durch den Auftragnehmer in seinem Angebot zugesagten Umweltwirkungen in der Baudurchführung eingehalten werden.
Zielstellung
Für das Monitoring der ökologischen Kriterien in der Baudurchführung wurden im vorangegangenen Forschungsprojekt bereits grundlegende Festlegungen zur Überprüfung der Umweltwirkungen bestimmt, um diese den Bietern in den Ausschreibungsunterlagen mitzuteilen. Diese Ansätze müssen nun weiterentwickelt und mit den konkreten Beteiligten im Bauvorhaben präzisiert werden. Des Weiteren muss die baubegleitende Aufnahme der Umweltwirkungen, der Abgleich mit den zugesagten Umweltwirkungen des Auftragnehmers und eine Berichterstattung an den Auftraggeber erfolgen. Zusätzlich müssen auch etwaige ökologische Auswirkungen durch anfallende Nachträge betrachtet werden.