Wenn Sie Ihre Forschungsdaten veröffentlichen oder fremde Forschungsdaten nachnutzen möchten, müssen die Nachnutzungsrechte geklärt sein. Oftmals werden publizierte Forschungsdaten mit Lizenzen versehen, die festlegen, unter welchen Bedingungen Forschungsdaten genutzt werden können, ohne den Urheber / die Urheberin der Daten vorher um Erlaubnis fragen zu müssen. Zugleich erläutern sie, wie die Nachnutzung deklariert werden muss (Zitatierhinweis). Etabliert haben sich dafür die Creative Commons Lizenzen, die ab Version 4.0 auch für Forschungsdaten gelten.
Die Creative Commons Lizenzen bauen sich aus vier Elementen auf.
Aus den Grundelementen lassen sich sechs Lizenzen ableiten.