Alle Wissenschaftler:innen sind verpflichtet, verantwortungsvoll in ihrer Forschung vorzugehen, um einen möglichen Missbrauch, der zum Schaden von Menschen, Tieren oder der Umwelt führen kann, zu verhindern. Es bestehen ethische Regeln, die auch beim Forschungsdatenmanagement bedacht werden müssen. Im gesamten Lebenszyklus von Forschungsdaten ist darauf zu achten, dass ethische Aspekte einbezogen werden. Es ist insbesondere zu prüfen, welche Schäden oder Gefährdungen durch eine missbräuchliche Verwendung von Forschungsdaten entstehen könnten.
In den "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der DFG heißt es in der Leitlinie 10 zur Forschungsethik:
"Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gehen mit der verfassungsrechtlich gewährten Forschungsfreiheit verantwortungsvoll um. Sie berücksichtigen Rechte und Pflichten, insbesondere solche, die aus gesetzlichen Vorgaben, aber auch aus Verträgen mit Dritten resultieren, und holen, sofern erforderlich, Genehmigungen und Ethikvoten ein und legen diese vor. Im Hinblick auf Forschungsvorhaben sollten eine gründliche Abschätzung der Forschungsfolgen und die Beurteilung der jeweiligen ethischen Aspekte erfolgen. Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Forschungsvorhabens zählen auch dokumentierte Vereinbarungen über die Nutzungsrechte an aus ihm hervorgehenden Forschungsdaten und Forschungsergebnissen."
Zu folgenden Bereichen muss i.d.R. fast immer Auskunft zu ethischen Aspekten gegeben werden (Quelle: https://www.forschungsdaten.info/themen/ethik-und-gute-wissenschaftliche-praxis/ethik-und-fdm/):
Die Ethikkommission der TU Braunschweig berät die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen der TU zu allen ethischen Fragen und erstellt auf Antrag Ethikgutachten bzw. -voten.
Weitere Informationen zum Thema Forschungsdaten und Ethik finden sie hier: