Beim Umgang mit personenbezogenen Daten müssen verschiedene datenschutzrechtliche Aspekte beachtet werden. Durch eine Anonymisierung kann man datenschutzrechtliche Restriktionen vermeiden. „Anonymisieren ist das Verändern personenbezogener Daten derart, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können“ (§ 3 Abs. 6, BDSG). Des Weiteren gibt es die Möglichkeit zur Pseudonymisierung. Diese beschreibt „die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, in der die Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die Daten keiner betroffenen Person zugewiesen werden können“ (§ 46 Abs. 5, BDSG neu).
Liegt ein Personenbezug vor, dürfen Forschungsdaten nur mit der Unterzeichnung einer Einwilligungserklärung der Probanden erhoben und weiterverarbeitet werden.
Der Bereich Datenschutz ist ein weites Feld. Die TU Braunschweig hat eigens einen Datenschutzbeauftragen, der für jegliche Fragen rund ums Thema Datenschutz zur Verfügung steht.
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