Promovierende der Fakultät für Maschinenbau müssen gemäß §3, Abs. 4b (Promotionsordnung vom 16.05.2017) für mindestens vier Semester an der TU Braunschweig immatrikulieren, darunter das Semester, in dem die Dissertation eingereicht wird. Promovierende sind nicht an die Einschreibefristen für Studierende gebunden, die Immatrikulation ist daher auch im laufenden Semester möglich.
Das Immatrikulationsamt informiert auf dieser Seite zum Thema Immatrikulation von Promovierenden und über die notwendigen Unterlagen.
Promovierende mit einem Studienabschluss aus dem Ausland wenden sich bitte an das Mobile Researcher's Center im International House der TU Braunschweig.
Haben Sie gerade erst Ihren Master an der TU Braunschweig erlangt und sind noch im Masterstudium eingeschrieben? Dann besteht die Möglichkeit, sofern gewünscht, ohne zwischenzeitliche Exmatrikulation ins Promotionsstudium zu wechseln. Stellen Sie dazu frühzeitig beim Immatrikulationsamt den Antrag auf Umschreibung. Stellen Sie parallel bei der Geschäftsstelle der Fakultät den Antrag auf Zulassung zur Promotion, der für Promovierende unserer Fakultät verbindlich ist. Der Zulassungsbescheid ist nach erfolgter Zulassung beim Immatrikulationsamt vorzulegen.