Wenn Absolvent/innen nicht die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion erfüllen, müssen ggf. Kenntnisprüfungen abgelegt werden. Diese müssen vorher beantragt und können gleichzeitig mit dem Antrag auf Zulassung eingereicht werden, wenn bereits im Vorfeld absehbar ist, dass Auflagen erteilt werden:
Durch die Eröffnung des Promotionsverfahrens erwirbt die Doktorandin oder der Doktorand Anspruch auf Bewertung der Dissertation.