BAföG

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Wie erhalte ich einen Nachweis über erbrachte Leistungen für das Studierendenwerk Ostniedersachsen (BAföG-Amt)?

Der Nachweis für alle Bachelorstudiengänge erfolgt durch eine vom Prüfungsamt unterschriebene Notenbescheinigung, auf der gemäß § 3 Abs. 2 APO nur die Leistungspunkte der bereits erfolgreich (und vollständig) absolvierten Module ausgewiesen werden . Diese kann per E-Mail im Prüfungsamt beantragt werden.

Für den Staatsexamensstudiengang Pharmazie gilt weiterhin das Formular „Bescheinigung nach § 48 BAföG“. Dieses erhalten Sie beim Studierendenwerk Ostniedersachsenoder HIER. Bitte ausfüllen (Förderungsnummer nicht vergessen!) und im Prüfungsamt einreichen.

Das Prüfungsamt überprüft, ob Sie die erforderlichen Leistungen bzw. Leistungspunkte erreicht haben und informiert Sie, wann Sie die Bescheinigung abholen können, um diese direkt im Studierendenwerk Ostniedersachsen einzureichen.