Bachelor | Master | |
AIMS | ab 75 LP | |
Biologie | ab 156 LP inkl. aller Studien- und Prüfungsleistungen der Pflichtmodule | ab 70 LP sowie Mentorengespräch |
Biotechnologie | ab 120 LP | ab 70 LP |
Chemie | siehe extra Tabelle unterhalb dieser | ab 82 LP sowie erfolgreicher Abschluss aller Pflichtmodule |
Biochemie/Chemische Biologie | ab 80 LP sowie erfolgreicher Abschluss der Module CB 01 oder CB 02, CB 03, CB 04, CB 05 | |
Lebensmittelchemie | ab 120 LP sowie erfolgreicher Abschluss der Module LMChemBSc-15 und LMChemBSc-18 | ab 79 LP |
Psychologie | ab 120 LP | ab 75 LP |
Psychologie AO-VI | ab 75 LP | |
Psychologie KPPT | ab 50 LP |
Fachrichtung | WiSe 18/19 |
AC | mindestens 120 LP und Modul ChemBSc-15 |
OC | mindestens 120 LP und Modul ChemBSc-16 |
PC | mindestens 120 LP und Modul ChemBSc-17 |
TC | mindestens 120 LP und Modul ChemBSc-18 |
Zulassung zur und Anmeldung der Abschlussarbeit sind zwei unterschiedliche Schritte im "Prozess" Abschlussarbeit.
Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussarbeit erfüllt haben, senden Sie eine E-Mail an: fk2-pruefungsamt(at)tu-bs.de. Wir schicken Ihnen alle notwendigen Informationen und Unterlagen, die Sie für die anschließende Anmeldung benötigen, zu.
Zur Anmeldung der Abschlussarbeit müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Prüfungsamt eingereicht werden: Anmeldeformular, Immatrikulationsbescheinigung, Kopie des Personalausweises.
Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, beginnt die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit. Eine Vor- oder Nachdatierung ist nicht zulässig.
Die Unterlagen für die Anmeldung der Abschlussarbeit können auch von einer/einem Beauftragten unter Vorlage einer Vollmacht abgegeben werden (siehe Vorlage unter Formulare "Rund um die Abschlussarbeit").
Erstgutachter:in: Das Thema der Abschlussarbeit kann gemäß § 14 (3) APO von Mitgliedern der Hochschullehrer:innengruppe und den hauptamtlich tätigen Privatdozent:innen (d. h. habilitierten Mitgliedern) der für den Studiengang jeweils verantwortlichen Fächer vergeben werden.
Sofern die:der Zweitgutachter:in Mitglied der Hochschullehrer:innengruppe des Faches ist (§ 5 (1) und § 14 (3) APO), können als Erstgutachter:in auch im Ruhestand befindliche Hochschullehrer:innen der Fächer fungieren. Dasselbe gilt für Hochschullehrer:innen und Privatdozent:innen anderer Hochschulen im entsprechenden Prüfungsfach, sofern der Prüfungsausschuss diesen zugestimmt hat. Für Abschlussarbeiten im Studiengang Chemie Bachelor muss die:der Zweitgutachter:in dann nicht nur der Fakultät für Lebenswissenschaften der TU Braunschweig angehören, sondern auch Hochschullehrer:in im Fach Chemie sein (§ 5 BPO Chemie Bachelor).
Hier finden Sie die Liste der Hochschullehrer:innen
Hier finden Sie die Liste der Koberufenen
Es ist möglich, die Abschlussarbeit an einer externen Institution zu schreiben. Ggf. ist es erforderlich, dass die:der Gutachter:in der externen Institution vom Prüfungsausschuss bestellt werden muss. Dies wird bei Anmeldung der Abschlussarbeit vom Prüfungsamt geprüft. Erst nach erfolgter Bestellung der:des Gutachter:in beginnt die Bearbeitungsfrist.
In einigen Fällen ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich. Siehe hierzu Geheimhaltungsvereinbarung.
Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit kann gemäß § 14 Abs. 5 APO im Einzelfall auf begründeten Antrag, d. h. unter Angabe triftiger Gründe, vom Prüfungsausschuss ausnahmsweise um bis zu ein Drittel verlängert werden. Für Chemie Bachelor gilt abweichend hiervon eine mögliche Verlängerung der Bearbeitungszeit von bis zu drei Wochen.
Der für die Verlängerung der Bearbeitungszeit erforderliche Antrag muss rechtzeitig im Prüfungsamt eingereicht werden, da der Prüfungsausschuss die genannten Gründe prüft und entscheidet, ob der Antrag genehmigt wird. Bitte berücksichtigen Sie bei der Antragstellung also eine ausreichend lange Bearbeitungszeit. Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit, die nach dem Abgabedatum eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Sobald die Entscheidung des Prüfungsausschusses vorliegt, werden Sie durch das Prüfungsamt informiert.
Das erforderliche Formular finden Sie unter „Formulare des Prüfungsamtes der Fakultät für Lebenswissenschaften“.
Informationen zur Verlängerung der Bearbeitungszeit aufgrund von Krankheit finden Sie als separaten Eintrag in diesen FAQs.
Sollten Sie zwischen Anmeldung zur und Abgabe der Abschlussarbeit erkranken, so dass Sie nicht mehr in der Lage sind, weiter an der Abschlussarbeit zu arbeiten, kann die Bearbeitungszeit verlängert werden. Hierfür ist unverzüglich ein Attest (mit Stempel und Unterschrift) im Prüfungsamt einzureichen, auf dem ein:e Ärzt:in den Krankheitsfall bescheinigt. Die Bearbeitungszeit wird dann um die auf dem Attest angegebene Anzahl an Krankheitstagen verlängert, und Sie werden vom Prüfungsamt über das neue Abgabedatum informiert. Bei Krankheit über sechs Wochen ist in der Regel ein neues Thema zu stellen (§ 11 Abs. 3 APO).
Das erforderliche Formular finden Sie unter „Formulare des Prüfungsamtes der Fakultät für Lebenswissenschaften“. Hier finden Sie auch einen Vordruck, mit dem Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen kann.
Wenn sich der Titel der Abschlussarbeit ändern sollte (auch nur ein Wort!), muss dies zuvor beantragt werden.
Das Formular dazu finden Sie hier „Formulare des Prüfungsamtes der Fakultät für Lebenswissenschaften“.
Die:der Erstgutachtende muss der Titeländerung zustimmen.
Solange die Titeländerung nicht beantragt und genehmigt wurde, wird die Abschlussarbeit nicht zur Begutachtung an die Prüfenden weitergeleitet.
Im ersten Drittel der Bearbeitungszeit kann das Thema auch einmalig zurückgegeben und gegen ein anderes Thema getauscht werden.
Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt über TU connect.
Das Hochladedatum ist das Abgabedatum!
Die Abgabe von gedruckten Exemplaren im Prüfungsamt ist nicht erforderlich.
Die Gutachter:innen können jedoch gedruckte Versionen der Abschlussarbeit fordern. Ob dies der Fall ist, klären Sie direkt mit den Gutachter:innen. Die Frist für das Einreichen der gedruckten Version beträgt dann fünf Tage ab Hochladedatum. In diesen Fällen geben Sie die gedruckten Versionen direkt bei Ihren Gutachter:innen ab.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt vor Ablauf der Abgabefrist.
Studiengang | Abschluss | Bearbeitungsfrist gemäß APO / BPO | Frühester Abgabetermin (Mindestbearbeitungsfrist) |
---|---|---|---|
AIMS | Master | 6 Monate (APO) | keine Vorgabe |
Biologie | Bachelor | 3 Monate (APO) | frühestens 6 Wochen nach der Anmeldung |
Master | 6 Monate (APO) | frühestens 16 Wochen nach der Anmeldung | |
Biotechnologie | Bachelor | 3 Monate (APO) | frühestens 4 Wochen nach der Anmeldung |
Master | 6 Monate (APO) | frühestens 10 Wochen nach der Anmeldung | |
Chemie | Bachelor | 10 Wochen (BPO) | keine Vorgabe |
Master | 6 Monate (APO) | keine Vorgabe | |
Biochemie/Chem. Biologie | Master | 6 Monate (APO) | keine Vorgabe |
Lebensmittelchemie | Bachelor | 9 Wochen (BPO) | keine Vorgabe |
Master | 6 Monate (APO) | keine Vorgabe | |
Psychologie | Bachelor | 3 Monate (APO) | keine Vorgabe |
Master | 6 Monate (APO) | keine Vorgabe |
Als Abschlussdatum zählt der Tag, an dem die letzte Prüfungs- oder Studienleistung, die zum Abschluss des Studiums notwendig ist, abgelegt wurde. Ist die letzte Prüfungsleistung die Abschlussarbeit, zählt der Tag des Hochladens über TU connect. Als Abschlusssemester zählt das Semester, in dem die letzte Prüfungs- oder Studienleistung erbracht wurde.
Beispiel, in dem die Abschlussarbeit die letzte Leistung ist: Wird die Abschlussarbeit am 30. September hochgeladen, ist das Studium im Sommersemester beendet. Wird die Abschlussarbeit am 01.10. hochgeladen, im Wintersemester. Auch wenn Sie sich am 02.10. exmatrikulieren, bleibt als Abschlusssemester das Wintersemester bestehen.
Akteneinsicht ist auf Antrag zu den Öffnungszeiten des Prüfungsamtes möglich.
Dieser Antrag ist spätestens vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe des Ergebnisses der letzten Leistung im Studiengang zu stellen.
Das Antragsformular finden Sie hier „Formulare des Prüfungsamtes der Fakultät für Lebenswissenschaften“.
Die Abschlussarbeit ist gemäß § 12 Abs. 3 APO bestanden, wenn beide Gutachter:innen die Leistung mit mindestens „ausreichend" oder „bestanden" bewerten. Ansonsten ist die Abschlussarbeit nicht bestanden. Sie kann jedoch gemäß § 15 Abs. 1 APO einmalig wiederholt werden; eine weitere Wiederholung ist ausgeschlossen.
Die Ausgabe des Themas für die Wiederholung der Arbeit muss spätestens drei Monate nach Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten (nicht bestandenen) Arbeit beantragt werden. Wird die Frist nicht eingehalten, so weist der Prüfungsausschuss in Absprache mit einer:einem Erstprüfer:in ein Thema zur Bearbeitung zu.
Wenn die erste Arbeit mit „nicht bestanden“ bewertet wurde oder als mit „nicht bestanden“ bewertet gilt, wird Ihnen dies vom zuständigen Prüfungsausschuss mittels Bescheid mitgeteilt. Die dreimonatige Frist für die Beantragung des neuen Themas beginnt am Tag nach dem Erhalt des Bescheids. Sollten Sie sich unsicher sein, fragen Sie im Prüfungsamt nach dem konkreten Fristende.
Ziel der Abschlussarbeit
Das Ziel einer Bachelor- oder Masterarbeit besteht darin, sich selbstständig mit einem Problem aus dem Gebiet der Psychologie zu beschäftigen und dieses unter der Verwendung der psychologischen Standardmethoden innerhalb von drei (Bachelor) bzw. sechs Monaten (Master) zu bearbeiten. Darüber hinaus wird die Arbeit im Rahmen eines Kolloquiums vorgestellt.
Die Abschlussarbeiten sind in der Regel empirisch ausgerichtet und werden als Einzelarbeit verfasst.
Zeitplanung
In einigen Abteilungen finden einmal jährlich Informationsveranstaltungen zu angebotenen Themen für Bachelor- und Masterarbeiten statt. Informieren Sie sich daher rechtzeitig über die entsprechenden Termine. Darüber hinaus finden Sie Themen für Arbeiten i.d.R. auch auf der Homepage der Abteilungen.
Zeitplanung bei Bachelorarbeiten
Ein empfehlenswerter Zeitplan für Bachelorarbeiten könnte folgendermaßen aussehen:
Hinweis: Um eine Bachelorarbeit anmelden zu können, müssen mindestens 120 LP erreicht worden sein.
Zeitplanung bei Masterarbeiten
Ein empfehlenswerter Zeitplan für Masterarbeiten könnte folgendermaßen aussehen:
Hinweis: Um eine Masterarbeit anmelden zu können, müssen mindestens 75 LP erreicht worden sein.
Exposé und Arbeitsplanung
Wir erwarten, dass die Detailplanung der Abschlussarbeit vor der Anmeldung der Arbeit abgeschlossen ist und in einem Exposé im Umfang von 3-5 Seiten schriftlich festgehalten wird. Das Exposé hat sich dabei als Zielvereinbarung bewährt; einzelne Punkte können aber auch später noch revidiert werden.
Das Exposé sollten sich an der herkömmlichen Gliederung einer wissenschaftlichen Arbeit orientieren (Theorie und Stand der Forschung, Fragestellung und Hypothesen, Untersu-chungsplanung) und zusätzlich einen Zeitplan beinhalten. Geben Sie im Zeitplan einen Überblick darüber, wie lange Sie für die Anfertigung der einzelnen Abschnitte Ihrer Abschlussarbeit voraussichtlich benötigen und wann Sie planen, die Arbeit einzureichen. Dieser Zeitplan dient sowohl Ihnen als auch Ihrem Betreuer als Zeitanker für weitere Planungen.
Betreuung
Es empfiehlt sich vor allen wichtigen Schritten und Entscheidungen ein Treffen mit dem/der Betreuer/in oder anderen Mitgliedern der Arbeitsgruppe, die Aufgaben bei der Betreuung übernommen haben, zu vereinbaren. Eine Kurzinformation vorab, welche Punkte besprochen werden sollen, ist hilfreich. So kann sich jeder auf die Besprechungen vorbereiten. Das Mitbringen eigener Ideen und Vorschläge ist ausdrücklich erwünscht.
Umfang
Die Abschlussarbeit kann in Form eines wissenschaftlichen Artikels (Umfang ca. 30 Seiten) geschrieben werden oder einem klassischen Aufbau (Umfang etwa 50 Seiten) folgen. Orientieren Sie sich bei den Formalia generell an den jeweils aktuellen Richtlinien zur Manuskriptgestaltung der APA bzw. DGPs. Abweichend davon empfiehlt sich bei der Formatierung ein Abstand von 2,5 cm von allen Seitenrändern, Schrift Times New Roman 12 Pt oder Arial 11 Pt, Zeilenabstand 1,5, Überschriften mit Nummerierung (auf oberster Ebene fett).
Die Abschlussarbeit umfasst in der Regel die folgenden Teile:
Begutachtung
Das Gutachten wird nach der Abgabe der Endversion der Abschlussarbeit möglichst zeitnah erstellt. Die Begutachtung Ihrer Arbeit erfolgt durch zwei unabhängige Gutachter:innen. Die Erstbegutachtung muss durch einen Professor oder eine Professorin bzw. einen Privatdozenten oder eine Privatdozentin des Instituts für Psychologie erfolgen. Die Zweibegutachtung kann durch andere Professoren:innen oder Privatdozent:innen der TU Braunschweig erfolgen oder durch wissenschaftliche Mitarbeiter:innen des Instituts für Psychologie mit gültiger Prüfberechtigung für Abschlussarbeiten. Abweichend davon können, auf Antrag an den Prüfungsausschuss und nach dessen Genehmigung, ausnahmsweise auch in die Entstehung der Arbeit involvierte externe Personen (in der Regel Professor:innen, Privatdozent:innen oder Promovierte mit habilitationsäquivalenter Veröffentlichungsleistung und Leitungsfunktion) die Zweitbegutachtung übernehmen.
Bewertungskriterien für Ihre Arbeit sind u.a.
Als Geheimhaltungsvereinbarung sollte das Vertragsformular der TU Braunschweig genutzt werden, das Sie in unseren Formularen "Rund um die Abschlussarbeit" finden. Diese Vereinbarung muss nur dann eingereicht werden, wenn dies ausdrücklich gefordert wird (z. B. von der externen Institution, falls es sich um eine externe Abschlussarbeit handelt, oder einer:m Gutachter:in, d. h. auch für Abschlussarbeiten, die nur an der TU BS durchgeführt werden). Die Geheimhaltungsvereinbarung muss vor dem Beginn der Abschlussarbeit von beiden Gutachter:innen unterschrieben worden sein.