Die Prüfungen für die Studiengänge AIMS, Biologie, Biotechnologie, Chemie, Biochemie/Chemische Biologie, Lebensmittelchemie, Pharmazie und Psychologie werden über TUconnect an- und abgemeldet. Bitte überprüfen Sie Ihren Anmeldestatus. Informationen zu den Fristen der Prüfungsanmeldung finden Sie unter:
"Bis wann kann ich mich zu Prüfungen an- oder abmelden?"
Leitfaden zur Prüfungsan- und abmeldung
Sollte eine Anmeldung zur Prüfung aus technischen Gründen nicht möglich sein, ist die Prüfung fristgerecht per Anmeldeformular oder E-Mail im Prüfungsamt anzumelden.
Austauschstudierende melden sich direkt bei der:dem Prüfenden zur Prüfung an.
Studierende des 2-Fächer-Bachelors Chemie melden sich selbst über TU connect zu Prüfungen an und von Prüfungen ab. Studierende dieses Studiengangs wenden sich bei Problemen mit der Online-Anmeldung an das Prüfungsamt der Fakultät 6 (pruefungsamt-fk6(at)tu-braunschweig.de).
Studierende der Biologie, deren Prüfungsordnungen nicht im Online-Portal abgebildet sind, müssen sich ebenfalls per oben genanntem Anmeldeformular zu Prüfungen anmelden.
Bachelor | Master | |
---|---|---|
Biochemie/Chemische Biologie | __________ | An- und Abmeldung über TU connect |
Biologie | bis Studienbeginn SoSe 2010: Anmeldeformular | - |
ab Studienbeginn WiSe 2010/2011: An- und Abmeldung über TU connect | ab Studienbeginn WiSe 2011/2012: An- und Abmeldung über TU connect | |
Biotechnologie | An- und Abmeldung über TU connect | An- und Abmeldung über TU connect |
Chemie | bis Studienbeginn SoSe 2010: Anmeldeformular | - |
ab Studienbeginn WiSe 2010/2011: An- und Abmeldung über TU connect | ab Studienbeginn WiSe 2010/2011: An- und Abmeldung über TU connect | |
Lebensmittelchemie | An- und Abmeldung über TU connect | An- und Abmeldung über TU connect |
Psychologie | An- und Abmeldung über TU connect | An- und Abmeldung über TU connect |
Austauschstudierende | bei der:dem Prüfenden | bei der:dem Prüfenden |
Für Prüfungen aus dem Pool-Modell können Sie sich weder über TUconnect noch über das Prüfungsamt anmelden. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung direkt an die*den Prüfer*in und bitten sie*ihn, Ihnen nach bestandener Leistung einen Schein auszustellen. Diesen reichen Sie dann im Prüfungsamt ein.
Für die Studiengänge
Biologie (Bachelor und Master)
Biotechnologie (Bachelor und Master)
Chemie (Bachelor und Master)
Lebensmittelchemie (Bachelor)
Biochemie/Chemische Biologie (Master)
gelten folgende An- und Abmeldefristen:
- Anmeldung bis eine Woche vor der Prüfung;
- Abmeldung bis zum Ablauf des vorletzten Tages vor der Prüfung.
__________________________________________________
Für die Studiengänge der Psychologie (Bachelor und Master) gelten folgende An- und Abmeldefristen:
- Anmeldung bis zwei Wochen vor der Prüfung;
- Abmeldung bis zum Ablauf des vorletzten Tages vor der Prüfung.
_________________________________________________
Bei technischen Problemen bei der Online-An- bzw. -Abmeldung setzen Sie sich bitte vor Ablauf oben genannter An- bzw. Abmeldefristen mit dem Prüfungsamt in Verbindung. Bitte senden Sie sofort, nachdem Sie ein technisches Problem festgestellt haben, eine entsprechende E-Mail an das Prüfungsamt. Jeder Fehlermeldung wird vom Prüfungsamt nachgegangen.
Anmeldungen direkt bei der:dem Prüfer:in oder dem Studiendekanat sind nicht zulässig.
Wenn Sie am Prüfungstermin krank sind, können Sie gem. § 11 Abs. 3 APO von einer angemeldeten Prüfung zurücktreten. Ein entsprechendes Attest (mit Stempel und Unterschrift) für den Tag der Prüfung ist unverzüglich im Prüfungsamt einzureichen. Andernfalls gilt die betreffende Prüfung als mit „nicht ausreichend“ bewertet!
Einen Vordruck für ein entsprechendes Attest bzw. eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit finden Sie in unseren Formularen.
Der Krankheit der oder des Studierenden steht die Krankheit eines von ihr oder ihm überwiegend allein zu versorgenden Kindes gleich. Dies gilt ebenfalls im Falle der Krankheit einer oder eines nach ärztlichen Zeugnis pflegebedürftigen nahen Angehörigen der oder des Studierenden, wenn die oder der Studierende amtlich, d. h. durch eine offizielle Stelle nachweist, dass sie oder er mit der Pflege der oder des nahen Angehörigen betraut ist.
Was ist unverzüglich? Laut Rechtsprechung (BGH-Urteil) gilt ein Zeitraum von zwei Wochen als Obergrenze für ein unverzügliches Handeln als angemessen. Das heißt, die Krankmeldung für eine Prüfung muss spätestens zwei Wochen nach dem Prüfungstermin im Original im Prüfungsamt eingereicht werden. Falls Sie selbst verhindert sind, können Sie das Attest auch per Post oder vorab per E-Mail an das Prüfungsamt senden; das Original ist wiederum unverzüglich nachzureichen.
Auch wenn Sie während der Prüfung krank werden, können Sie noch von der Prüfung zurücktreten. In diesem Fall ist der Rücktritt der aufsichtführenden Person sofort ausdrücklich zu erklären, umgehend (d. h. am selben Tag) ein Arzt aufzusuchen und ein Attest im Prüfungsamt einzureichen.
Sind Sie bereits krank, merken jedoch erst während der Prüfung, wie stark Sie die Krankheit beeinträchtigt, ist wie zuvor beschrieben zu verfahren. Schreiben Sie jedoch dennoch mit, geben ab und warten das Ergebnis der Prüfung ab, ist der Rücktritt unter Berufung auf die Krankheit ausgeschlossen.
Wer gefälschte Atteste oder ärztliche Bescheinigungen nutzt, macht sich gemäß § 279 Strafgesetzbuch strafbar.
§ 279 Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse
Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
Das Prüfungsamt geht jedem Verdacht nach und bringt diesen bei Vorliegen entsprechender Beweise zur Anzeige!
Bitte bedenken Sie, dass eine entsprechende Verurteilung weitreichende Konsequenzen haben kann und auch einen Eintrag im Führungszeugnis bewirkt.
Sofern der 1. Versuch in der Regelstudienzeit abgelegt wird, gilt dieser Versuch als Freiversuch und kann zur Notenverbesserung wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung zur Notenverbesserung muss spätestens am Ende des übernächsten Semesters abgelegt werden. Das bessere Ergebnis wird gewertet.
1) Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
2) Im Rahmen des Freiversuchs kann die Prüfung einmal wiederholt werden.
In beiden Fällen melden sich die Studierenden über TUconnect zur Wiederholung der Prüfung an.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist erforderlich, wenn eine Klausur oder Klausur+ im 3. Versuch nicht bestanden wurde (§ 13 Abs. 5 APO). Für andere Prüfungsformen, wie z. B. Prüfungen, die von vornherein mündlich erbracht wurden, entfällt die mündliche Ergänzungsprüfung. Gleiches gilt, wenn der 3. Versuch aufgrund von unentschuldigten Nichterscheinen oder Täuschung als mit nicht bestanden bewertet gilt (§ 11 Abs. 2 und 4 APO)
Für die mündliche Ergänzungsprüfung gilt:
Maßgeblich für die Vergabe der Leistungspunkte ist immer die Besondere Prüfungsordnung.