Die Anmeldung zum Praktikum erfolgt 2x im Jahr (Ende März und Ende September). Im Rahmen der allgemeinen Lehrveranstaltungsanmeldung melden Sie sich jeweils in dem entsprechenden Organisationscontainer zum OP/VP und gleichzeitig zu einer der angebotenen Begleitveranstaltungen zum OP/VP an. Nur, wer im Organisationscontainer angemeldet ist, die Courseware bearbeitet hat und alle notwendigen Unterlagen abgegeben hat, wird für die Schulauswahl zugelassen.
Die Anmeldung für die Schulauswahl erfolgt jeweils im Juli (OP) und Dezember (VP) in der Praktikumsdatenbank, die dann erst freigeschaltet wird. Die Termine werden jedes Jahr gesondert bekannt gegeben.
Schulische Praktika, die vor Beginn des Studiums oder an anderen Universitäten gemacht wurden, können anerkannt werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Es erfolgen IMMER Einzelfallprüfungen.
Andere Tätigkeiten in Schulen, z.B. als pädagogische Mitarbeiter*innen, Mini-Jobber, o.ä. werden NICHT als Schulpraktika anerkannt, da sie unbegleitet sind und kein Kompetenzerwerb im Sinne der MaVo (Masterverordnung für die Lehrämter) erfolgt. Diese Entscheidung des Nds. Verbunds für Lehrkräftebildung auf Basis der Nds. MaVo wird an allen niedersächsischen Hochschulen so umgesetzt. Es besteht aber die Möglichkeit zu beantragen, sie als BSV (s.u.) anerkennen zu lassen.
FSJ oder FD oder andere pädagogische Tätigkeiten an Schulen können auf Antrag für das BSV (Betriebs-/Sozial- o. Vereinspraktikum) (außerschulisch) angerechnet werden. Bitte wenden Sie sich an das Praktikumsbüro für außerschulische Praktika (bsv-praktikum@tu-braunschweig.de)
PDF: Bitte laden Sie alle Dateien, die Sie abgeben bzw. bereitstellen müssen als PDF hoch. Es sei denn es wird ausdrücklich anders gewünscht (s. unten). Bildformate, wie z.B. jpg oder tiff können aus technischen Gründen nicht akzeptiert werden.
Excel: Wenn Sie eine Exceltabelle zum Ausfüllen bekommen, schicken Sie diese bitte in genau dem Format (oder einem Open Office Format, wie z.B. Calculator) zurück. Mac Dateien können nicht geöffnet werden.
Wir benötigen von Ihnen eine Datenfreigabeerklärung, um Ihre Daten an die Schulen und die Kommiliton*innen zu kommunizieren, die mit Ihnen an einer Schule sind. Außerdem benötigen wir die Daten für das Schreiben zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses.
Ein Formular dafür wird in dem Organisationscontainer bereitgestellt.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der TU Braunschweig, die den gesetzlichen Regelungen DSGVO entsprechen.
Das erweiterte Führungszeugnis muss für jedes Schulpraktikum neu beantragt werden. Es ist drei Wochen gültig und anlassbezogen (darf nur für den beantragten Anlass benutzt werden). Zur Beantragung benötigen Sie ein personalisiertes Schreiben der TU/ des Praktikumsbüro FK6. Dieses wird Ihnen für jedes Praktikum neu ausgestellt.
Die Kosten für das Führungszeugnis betragen 13 € und sind von den Studierenden selbst zu tragen.
Sie erhalten ein umfassendes Paket bestehend aus den Richtlinien zum VP, Begleitmaterialien zum Kennenlerngespräch mit den schulischen Mentor*innen, Reflexionsimpulsen, Unterlagen zum Begleitseminar sowie den Portfolioaufgaben über den Organisationscontainer in Stud.IP oder im Rahmen der begleitenden Lehrveranstaltung.
Für jedes Praktikum ist der Masernimpfschutz erforderlich. Es reicht aus, wenn der Nachweis einmal, d.h. für das erste BA-Praktikum (OP), vorgelegt wird.
Im Organisationscontainer finden Sie ein Formular, welches von Ihrem Hausarzt auszufüllen ist (die Vorlage des Impfpasse reicht nicht aus).
Wenn Sie als PMA (Padagogische Mitarbeiter*in) an einer Schule beschäftigt sind, können Sie beantragen, das Praktikum an der Schule, an der Sie arbeiten, zu absolvieren. Hierbei ist entscheidend, dass das Praktikum außerhalb Ihrer regulären Arbeitszeit stattfindet und von einer Mentor*in begleitet wird. Dafür sind 2 Schritte nötig:
Sie stellen einen Antrag beim Praktikumsbüro, das Praktikum an der Schule, an der Sie als PMA tätig sind, machen zu dürfen.
Ihre Schulleitung stellt einen Antrag beim Praktikumsbüro, dass Sie dieser Schule zugeteilt werden und mit dem gleichzeitig versichert wird, dass man Ihnen eine Mentor*in zuteilt.
Die Beantragung erfolgt erst nach der Infoveranstaltung, wenn Sie sich im Organisationscontainer eingetragen haben.
Die Praktikumsplätze werden zentral über eine Datenbank verteilt, in der alle regionalen Kooperationsschulen zu finden sind (die Liste der Kooperationsschulen wird jährlich aktualisiert und auf der Webseite eingestellt)
Hinweis für Plätze an selbst gewählten Schulen: Es dürfen nur Schulen angefragt werden, die nicht auf der Liste des Praktikumsbüros stehen.
Während Ihres VP besuchen Sie eine universitäre Begleitungveranstaltung, d. h. zwei Begleitseminarsitzungen, die durch die/den Praxisbegleiter*in durchgeführt werden.
Der/die Praxisbegleiter*in ist Ansprechperson bei Schwierigkeiten im VP und erhält und bewertet Reflexionsimpulse vor dem VP sowie das Portfolio nach dem VP.
Die innerhalb der Vorbereitungs- und Begleitveranstaltungen erstellten Portfolios adressieren Sie bitte an die jeweiligen Lehrenden, bzw. laden diese in Stud.IP in die entsprechenden Veranstaltungen hoch.
Das RLSB ist die übergeordnete Behörde für die Schulen und Unterrichtsversorgung in der Region. Früher nannte sie sich Landesschulbehörde. Die Dezernent*innen der RLSB sind u.a. Ansprechpartner*innen für alle Schulleitungen, Lehrkräfte und die Praktikumsverwaltung der FK6.