Das Betriebs-, Sozial- und Vereinspraktikum kann z.B. in einem Unternehmen, einer öffentlichen Einrichtung, einem Verband oder einer gemeinnützigen Einrichtung (z. B. Kinder- und Jugendarbeit, Beratung, Bildung, Publizistik, Presse oder Kommunikation) abgeleistet werden.
Wenn Sie eine bestimmte Einrichtung wählen wollen und Zweifel haben, ob ein Praktikum dort angerechnet werden kann, fragen Sie bitte im Praktikumsbüro nach.