Sämtliche Evaluationen und Befragungen in Lehre und Studium dienen einer kontinuierlichen Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung und bilden eine Grundlage für einen konstruktiven Dialog. Sie können für die Konzipierung von Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Lehrangebots in den Studiengängen genutzt werden. Damit wird gewährleistet, dass sich dezentrale und zentrale Qualitätsmanagementkreisläufe verbinden, wie es z.B. auch bei Akkreditierungen gefordert wird.
Laut § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes wird den Studierenden mindestens einmal jährlich eine Bewertung der Lehrveranstaltung ermöglicht.
Die Lehrveranstaltungsevaluationen können eine quantitative Form (Evasys-Fragebogen) oder eine qualitative Form annehmen (Evaluationsgespräch oder Lehrbesuch mit Feedback).
Weitere Informationen zum zentralen Qualitätsmanagement der TU Braunschweig finden Sie hier.
Studiengangskoordinatorin