Bei der Verwendung von Schutz- und Sicherheitsschuhen ist zu beachten:
BG-Regel 191 - Benutzung von Fuß- und Knieschutz
Bei Benutzung von (orthopädischen) Einlagen gilt Punkt 4.2 Sonderschuharten, Schuhe für lose Einlagen:
Schuhe für lose Einlagen sind für Personen gedacht, die orthopädische Einlagen tragen müssen. Normale Sicherheits- Schutz- und Berufsschuhe sind nicht geeignet.
Mehrere Hersteller bieten zertifizierte Schuhe mit entsprechenden Einlagen an, die vom Orthopädieschuhmacher / - techniker individuell anzupassen sind.
Die Verwendung anderer als die vom Schuhhersteller angebotenen Schuheinlagen ist unzulässig, weil der Schuh gegenüber dem geprüften Baumuster verändert wird. Durch nicht zugelassene Einlagen kann z.B. die Resthöhe unter der Zehenkappe oder die elektrische Leitfähigkeit beeinträchtigt werden.
Information über die Kostenübernahme für die Versorung mit Einlagen in Sicherheitssschuhen