Der Betriebsarzt ist für den Arbeits- und Gesundheitsschutz an der Technischen Universität beratend tätig.
Die Aufgaben des Betriebsarztes ergeben sich im wesentlichen aus dem:
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASIG) und der
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Der Betriebsarzt ist an der Umsetzung von gesetzlichen Regelungen beteiligt, insbesondere aus dem:
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG) .