Die Verordnung regelt den Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, kurz "Biostoffe" genannt. Schutzziel der Biostoffverordnung ist die Vermeidung von Infektionen der Beschäftigten bei ihrer Arbeit, aber auch der Schutz vor sensibilisierenden, toxischen oder anderen die Gesundheit schädigenden Wirkungen bei Tätigkeiten mit Biostoffen.
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Biological Agents Ordinance (BioStoffV - English)
Informationen aus dem Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS), Rechtstexte (inkl. der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe - TRBA) sowie aktuelle Beiträge zu biologischen Arbeitsstoffen finden Sie hier:
baua - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Die GESTIS-Biostoffdatenbank enthält Informationen für sichere Tätigkeiten mit Biostoffen am Arbeitsplatz, wie z. B. die erforderlichen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen bei "gezielten" Tätigkeiten in Laboratorien, in der Biotechnologie und der Versuchstierhaltung. Darüber hinaus wird über wichtige Eigenschaften der einzelnen Biostoffe informiert, z B. Vorkommen und krankheitserregende Eigenschaften.