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Leitfaden zum Mutterschutz beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Mutterschutz für Beamtinnen:
Hinsichtlich der Elternzeit und des Mutterschutzes hat Niedersachsen auch im neuen NBG keine eigenen Vorschriften verfasst. Nach § 81 NBG werden die für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte geltenden Vorschriften entsprechend angewandt: