Das Zulassungsverfahren regelt die Annahme als Doktorandin oder Doktorand an der Fakultät 3. Die Promotionsordnung und alle erforderlichen Vorlagen für die einzureichenden Dokumente finden Sie in den Downloads:
Unterlagen für die Annahme als Doktorand*in sind digital einzureichen. Wir benötigen die Unterlagen zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung des Promotionsgremiums. Die Unterlagen schicken Sie bitte an:
Das Promotionsverfahren ist in zwei Schritte gegliedert. Es erfolgt zunächst der Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand und anschließend der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (siehe: Eröffnungsverfahren) mit der Einreichung der Dissertation. Beide Schritte können auch gleichzeitig beantragt werden.
1. Schritt: Annahme als Doktorandin und Doktorand
Die Annahme zur Promotion dient vor allem dazu, sicherzustellen, dass die Kandidatin oder der Kandidat die Voraussetzungen für eine Promotion erfüllt. Die Annahme wird durch das Promotionsgremium ausgesprochen. Durch die Annahme erwirbt die Doktorandin oder der Doktorand den Anspruch auf Bewertung der Dissertation. Dem Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand sind beizufügen:
A1-Nachname-Antrag Der Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand (formlos) ist an den Dekan der Fakultät (3) Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften zu richten (mit der Privatadresse und E-Mail der Kandidatin oder des Kandidaten) sowie Datum, Unterschrift und Angabe des Themas der in Aussicht genommenen Dissertation (spätestens beim Antrag auf Eröffnung)
A2-Nachname-Zeugnisse-Urkunden Masterzeugnis und Masterurkunde bzw. Diplomprüfungszeugnis und Diplomurkunde. einer deutschen Hochschule oder gleichwertiger Nachweis nach § 3 Zulassungsvoraussetzungen der Promotionsordnung. Alle Zeugnisse sind im Original und in Kopie vorzulegen bzw. einzureichen. Die Originale werden sofort zurückgegeben/statt der Vorlage des Originals reicht auch die Einreichung einer beglaubigten Fotokopie
A3-Nachname-Betreuungsvereinbarung Betreuungsvereinbarung zwischen der Betreuerin oder des Betreuers und der Kandidatin oder dem Kandidaten zur Übernahme der wissenschaftlichen Betreuung
A4-Nachname-Lebenslauf Lebenslauf und Bildungsgang mit den Kontaktdaten, Datum und Unterschrift
A5-Nachname-Erklärung Erklärung über laufende oder vorausgegangene Promotionsgesuche (§4(3d) der Promotionsordnung)
A7-Äquvalenzbescheinigung vom International House Evtl. Gleichwertigkeitsfeststellung durch das International House. Diese Bescheinigung ist nur erforderlich, wenn Sie Ihren Master- oder Diplomabschluss an einer Universität außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben haben.
Die Unterlagen sind zwei Wochen vor der Sitzung des Promotionsgremiums digital einzureichen.