An der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften können im Rahmen eines Promotionsverfahrens folgende Grade erlangt werden
Das Promotionsverfahren besteht aus zwei Schritten. Es erfolgt zunächst der Antrag auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand (Zulassungsverfahren). Dann beginnen Sie Ihre häufig mehrjährige Forschungsphase.
Abschließend folgt der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (Eröffnungsverfahren) mit der Einreichung der Dissertation. Mit der Disputation und Publikation Ihrer Arbeit schließen Sie das Promotionsverfahren ab.
Grundlage des Verfahrens ist die aktuelle Promotionsordnung der Fakultät Architektur, Bauingenieurwesen und Umweltwissenschaften, die Sie wie alle Vorlagen und Unterlagen in den Downloads finden.
Promotionsgremium Department Bauen und Umwelt | Meeting dates of the Board of Professors Department of Building and Environment:
Sommersemester 2025 | Summer semester
Wintersemester 2025/26 | Winter semester
Promotionsgremium Department Architektur | Meeting dates of the Board of Professors Department of Architecture:
Sommersemester 2025 | Summer semester
Wintersemester 2025/26 | Winter semester
Unterlagen für die Annahme als Doktorand*in (Zulassungsverfahren) und für die Eröffnung von Promotionsverfahren (Eröffnungsverfahren) sind digital einzureichen. Wir benötigen die Unterlagen zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung des Promotionsgremiums.
Die Unterlagen schicken Sie bitte an: promotionen-fk3(at)tu-braunschweig.de
Mit der Bitte um Beachtung:
Die Einreichung der Dissertation muss bis spätestens 2 Tage vor der Sitzung des Promotionsgremiums erfolgen. Ausnahme: Bei der letzten Sitzung des Promotionsgremiums vor der vorlesungsfreien Zeit kann eine vorgezogene Eröffnung erfolgen und die Dissertation kann nachgereicht werden.
Dipl.-Jur. Anja Groß / Dipl.-Sozialwiss. Stefanie Theil M.A.
Mühlenpfordtstraße 23, 9. Etage, Raum 07 / Raum 11
38106 Braunschweig
Tel.: +49 (0) 531-391-2317 / -2305
E-Mail: promotionen-fk3(at)tu-braunschweig.de