Informationen zum Nachteilsausgleich

Studierenden können bei (chronischer) Krankheit oder Behinderung Nachteile während ihres Studiums entstehen. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs.

Wichtige Information

Die Beauftragung ist auch für den Zeitraum ab dem 16.04.2025 für zwei weitere Jahre sichergestellt.

Ich stehe Ihnen also weiterhin zur Verfügung und freue mich auf Ihre Anfragen.

Zuvor stand hier ein Hinweis auf die unklare Beauftragung für den Zeitraum ab 16.04.2025.


Handlungsempfehlung zum Nachteilsausgleich für Studierende bei Krankheit oder Behinderung

Die Regelungen des Nachteilsausgleichs an der TU Braunschweig werden in diesem Leitfaden beschrieben und erläutert.


Antragstellung

Der schriftliche Antrag wird formlos oder mithilfe des Formulars beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht.