Studierenden können bei (chronischer) Krankheit oder Behinderung Nachteile während ihres Studiums entstehen. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit des Nachteilsausgleichs.
Die Beauftragung ist auch für den Zeitraum ab dem 16.04.2025 für zwei weitere Jahre sichergestellt.
Ich stehe Ihnen also weiterhin zur Verfügung und freue mich auf Ihre Anfragen.
Zuvor stand hier ein Hinweis auf die unklare Beauftragung für den Zeitraum ab 16.04.2025.
Die Regelungen des Nachteilsausgleichs an der TU Braunschweig werden in diesem Leitfaden beschrieben und erläutert.
Der schriftliche Antrag wird formlos oder mithilfe des Formulars beim zuständigen Prüfungsausschuss eingereicht.