Studieren mit Beeinträchtigung

Studieren mit Beeinträchtigung

Wichtige Information

Die Beauftragung ist auch für den Zeitraum ab dem 16.04.2025 für zwei weitere Jahre sichergestellt.

Ich stehe Ihnen also weiterhin zur Verfügung und freue mich auf Ihre Anfragen.

Zuvor stand hier ein Hinweis auf die unklare Beauftragung für den Zeitraum ab 16.04.2025.

Der Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen dient als Anlaufstelle an der TU Braunschweig für Studierende und Studieninteressierte mit länger andauernden oder dauerhaften Beeinträchtigungen wie beispielsweise

  • chronisch-somatischen oder psychischen Erkrankungen,
  • Beeinträchtigungen des Hörens, Sehens, Sprechens,
  • motorischen Beeinträchtigungen oder
  • Teilleistungs- und Autismus-Spektrum-Störungen.

Der Beauftragte berät und unterstützt bei allen beeinträchtigungsbezogenen Anliegen rund um das Studium.


Mögliche Beratungsthemen

  • Fragen in Vorbereitung eines Studiums
  • beeinträchtigungsrelevante Studienbedingungen
  • Anpassungsmöglichkeiten von Studienverlauf, Pensum, Lehrveranstaltungs- und Prüfungsbedingungen
  • Beantragung von „Nachteilsausgleichen
  • Ausstieg und Wiedereinstieg bei Krankheitsphasen im Studium
  • Verhalten in schwierigen Situationen (bspw. mit Lehrenden oder Kommiliton*innen)
  • Zugänglichkeit, Nutzbarkeit und Auffindbarkeit von Gebäuden und Räumen
  • Weitervermittlung zu Ansprechpersonen
  • Information und Vermittlung zum „Diversity-Mentoring

Der Beauftragte steht außerdem universitätsinternen oder -externen Stellen für Informationen und Beratung zum Thema Studium und Beeinträchtigung zur Verfügung.