Der Weg zu größeren Verbundforschungs-Vorhaben, wie beispielsweise Graduiertenkollegs, Forschungsgruppen oder Sonderforschungsbereichen, erfordert zunächst einen intensiven Austausch zwischen den potentiell beteiligten Wissenschaftler*innen. Die Organisation wissenschaftlicher Workshops und Austauschformate sind ein essentieller Bestandteil des Prozesses, um gemeinsam Forschungsthemen zu sondieren, Forschungsfelder einzugrenzen und konkrete Forschungsfragen zu entwickeln.
Um die Entwicklung neuer kooperativer Forschungsvorhaben mit Bezug zum Forschungsschwerpunkt Stadt der Zukunft zu ermöglichen, möchten wir die Umsetzung solcher Veranstaltungen und Aktivitäten der Vernetzung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, einschließlich Partner*innen von außerhalb der TU Braunschweig, fördern.
Die Antragstellung erfolgt online per Email an den Forschungsschwerpunkt Stadt der Zukunft (stadtderzukunft@tu-braunschweig.de). Sie ist fortlaufend möglich. Anträge können durch promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der TU Braunschweig gestellt werden. Ein Bezug zum Forschungsschwerpunkt Stadt der Zukunft muss gegeben sein.
Die Fördersumme pro Veranstaltung beträgt maximal 10.000 Euro. Pro Jahr und Lehrstuhl / Forschungseinheit darf maximal ein Antrag eingereicht werden. Nach der Veranstaltung muss die sachgerechte Verwendung der Mittel nachgewiesen werden.
Förderfähig für einen Workshop im Inland sind:
Nicht förderfähig sind:
Für den Antrag steht ein Template zur Verfügung.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch den Vorstand des Forschungsschwerpunktes im Rahmen der an die Einreichung nächstgelegene anberaumte Sitzung.
Antragstellende können nach dieser Ausschreibung die Förderung als nicht rückzahlbares Budget aus den Mitteln des Forschungsschwerpunktes nutzen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Nach Abschluss ist ein kurzer Bericht (maximal 2 Seiten, Schriftgröße 11pt) vorzulegen, der über den Verlauf, die wesentlichen Ergebnisse der wissenschaftlichen Veranstaltung und die anschließenden Verwertungsperspektiven Auskunft gibt. Zusätzlich ist eine Teilnehmerliste mit Namen und Institution der Teilnehmenden zu übersenden.
Die Abrechnung bzw. der Verwendungsnachweis soll spätestens drei Monate nach Abschluss der Veranstaltung vorgelegt werden.