Seit über 20 Jahren kooperiert die Technische Universität Braunschweig mit Partner*innen in Singapur und weiteren Ländern in den Regionen Ost- und Südostasien. Im Fokus stehen gemeinsame Forschungsvorhaben sowie kollaborative Lehre und Qualifizierungsprogramme. Aufbauend darauf gründete die TU Braunschweig 2023 die internationale Forschungspräsenz TU BS Singapore – der konsequente Schritt für die Erweiterung unserer globalen Forschungsinitiativen und unserer Internationalisierungsstrategie.
Mit unserem Singapore Funding möchten wir die mit der Forschungsdependance angestrebte multidisziplinäre Forschung im Kontext urbaner Produktion und nachhaltiger Stadtentwicklung stärken und den Zugang zu Partner*innen in der Region fördern.
Die Antragstellung erfolgt online per Email an den Forschungsschwerpunkt Stadt der Zukunft (stadtderzukunft@tu-braunschweig.de). Sie ist fortlaufend möglich. Anträge können durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der TU Braunschweig gestellt werden, unabhängig der Karrierestufe. Ein Bezug zum Forschungsschwerpunkt Stadt der Zukunft muss gegeben sein.
Die Fördersumme pro Antrag beträgt maximal 2.500 Euro pro Antrag. Pro Jahr und Lehrstuhl / Forschungseinheit ist nur eine Bewilligung möglich. Bei Förderung wird eine Eigenbeteiligung vorausgesetzt.
Es werden Sachkosten übernommen, um einen Aufenthalt und Austausch vor Ort zu ermöglichen, Kontakte zu regionalen Partner*innen aufzubauen oder zu festigen, neue Forschungsideen zu entwickeln und Singapur als Reallabor für das eigene Forschungsfeld zu erschließen. Ferner können die Mittel dazu verwendet werden, Erkenntnisse im Zusammenhang mit Fallstudien vor Ort zu publizieren.
Förderfähig sind
Zur Darstellung eines ein- bis zweiseitigen Konzeptes steht eine Vorlage zur Verfügung
Über die Bewilligung des Antrags wird nach Prüfung durch den Vorstand des Forschungsschwerpunktes innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung entschieden. Antragstellende können nach dieser Ausschreibung die Förderung als nicht rückzahlbares Budget aus den Mitteln des Forschungsschwerpunktes erhalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Abrechnung bzw. der Verwendungsnachweis soll spätestens sechs Monate nach Abschluss der Reise bzw. der Fertigstellung der Publikation erfolgt sein.
Nach Abschluss ist ein formloser einseitiger Bericht vorzulegen, der den Mitteleinsatz zusammenfasst, über die damit verbundenen Ergebnisse und ggf. weitere Perspektiven Auskunft gibt. Eine aktive Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der TU BS Singapore wird erwartet.
Um Erfahrungen zu Aktivitäten im Förderzusammenhang auszutauschen, wird die jährliche Durchführung eines online-Termins angestrebt. Eine Teilnahme hieran wird mit Empfang der Förderung erwartet.