Für die Studierenden, die in der alten BPO verbleiben, gilt:
Das Vereinspraktikum ist neben den Vorbereitenden Studien I und II (VBS I+II) und dem Allgemeinen Schulpraktikum (ASP) dem Praktikumsmodul zugeordnet.
Das Vereinspraktikum ist ein außerschulisches Praktikum. Es hat einen Umfang von mindestens vier Wochen bzw. 160 Stunden und wird in der Regel als Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet, kann aber auch über einen längeren Zeitraum absolviert werden.
Das Vereinspraktikum wird mit einem Praktikumsbericht abgeschlossen. Der Praktikumsbericht ist ein eigenständig verfasster Bericht im Umfang von fünf bis acht Seiten, der u.a. eine theoriegeleitete Reflexion der Erfahrungen im Praxisfeld des Sportvereins darstellt. Es gelten die Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens. Eine Anleitung für das Abfassen des Berichtes ist verlinkt.
Die Anerkennung bereits geleisteter Praktika, Berufsausbildungen oder ehrenamtlichem Engagement ist nach Rücksprache mit Dr. Andrea Probst, der Beauftragten des Insituts für Sportwissenschaft und Sportpädagogik möglich, bitte per Email einen Termin vereinbaren.
Die Regelungen zum Vereinspraktikum finden Sie hier.
Für diejenigen, die nach der neuen BPO studieren, gilt:
Die Dauer des Vereinspraktikums beträgt zwei Wochen oder 80 Stunden. Die 80 Stunden können auch kumulativ abgeleistet werden. Studierende suchen sich ihr Praktikumsstätte selber, bei Bedarf können wir unterstützend tätig sein. Bestimmte bewegungsbezogene Tätigkeiten, die sie vor ihrem Studium schon absolviert haben, können anerkannt werden. Ein Bericht muss nicht abgefasst werden. Weitere Informationen bei der Praktikumsbeauftragten Dr. Andrea Probst (a.probst(at)tu-bs.de)
Hier finden Sie Informationen zum Abfassen des Berichts.
Hier finden Sie das S-Formular zur Anrechnung des Praktikums.
Hier finden Sie die Praktikumsbescheinigung der Einrichtung.