Zwei weitere Vorlesungen aus einem der beiden Schwerpunkte entweder aus dem Zivilrecht oder aus dem Öffentlichen Recht ergeben zusammen das Modul Spezialisierung Recht. Eine schwerpunktübergreifende Wahl ist nicht möglich. Für weitere Einzelheiten sind die jeweiligen Prüfungsordnungen maßgeblich. Studierende im Master Nachhaltige Energietechnik können nur die beiden Veranstaltungen Energierecht II und Umweltrecht wählen. Voraussetzungen für den Besuch des Moduls Spezialisierung Recht ist der vorherige erfolgreiche Abschluss des Moduls Orientierung im Recht.
Das Modul Spezialisierung Recht umfasst im Schwerpunkt Zivilrecht die Vorlesungen „Patent- und Markenrecht“, „Vergaberecht“ und „IT-Sicherheitsrecht“. Es sind für die Abschlussklausur zwei der drei angebotenen Vorlesungen zu wählen.
Das Modul Spezialisierung Recht umfasst im Schwerpunkt Öffentliches Recht die Vorlesungen „Energierecht I“ und „Energierecht II“.