Für das Modul Orientierung Recht müssen die Studierenden zwischen den beiden Studienschwerpunkte (Schwerpunkt Öffentliches Recht oder Schwerpunkt Zivilrecht) auswählen.
Studierende im Master Nachhaltige Energietechnik können nur die beiden Veranstaltungen Energierecht II und Umweltrecht wählen. Studierende im Master Umweltingenieurwesen können nur den Studienschwerpunkt im Öffentlichen Recht belegen.
Voraussetzung für das belegen des Moduls sind Grundkenntnisse im Recht.
Das Modul Orientierung Recht umfasst im Schwerpunkt Zivilrecht die Vorlesungen „Recht für Start-Ups“ und „IT- und Datenrecht“.
Das Modul Orientierung Recht umfasst im Schwerpunkt Öffentliches Recht die Vorlesungen „Technikrecht“ und „Umweltrecht“.