Sofern Sie bei der Bewerbung um einen Masterstudienplatz Psychologie den Bachelorstudiengang noch nicht zur Gänze absolviert haben, also noch Leistungen ausstehen, wie z.B. die Bachelorarbeit, erhalten Sie zunächst eine vorläufige Zugangsberechtigung für das Masterstudium. Als Vorlagefrist für den noch nachzureichenden Bachelorstudienabschluss ist an der TU Braunschweig der jeweils nachfolgende 31.03. (des folgenden Jahres nach dem Zulassungszyklus) festgesetzt worden.
Zu beachten ist dabei allerdings, sollte der Bachelorstudienabschluss nicht bis zum 31.03. des folgenden Jahres erfolgen und somit die Vorlage nicht rechtzeitig einzuhalten sein, werden Sie mit Fristablauf aus dem Masterstudium exmatrikuliert. Dies hat zur Folge, dass Sie, sofern der Bachelorabschluss dann vorliegt, nur noch ein Masterstudium Psychologie im 2. Fachsemester aufnehmen können, da eine Rückstufung in das erste Master-Fachsemester nicht mehr möglich ist. Somit ist der Wiedereinstieg in ein Masterstudium Psychologie deutlich schwieriger, da Sie auf freiwerdende Plätze angewiesen sind.
Sie haben also mehr Spielraum bzgl. des Abschlusses ihres Bachelorstudiums. Wenn Sie das Masterstudium beginnen, sollten aber sicherstellen, dass Sie den Bachelorabschluss innerhalb der Frist auch nachweisen können, da die Konsequenzen recht schwerwiegend sind.