Der Master-Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie an der TU-Braunschweig ist anwendungsorientiert und verbindet die Vermittlung theoretischen Wissens mit der Entwicklung therapeutischer Kompetenzen unter Beachtung von Patient:innensicherheit und Patient:innenrechten.
Seit dem WS 2022/2023 kann die Approbation als Psychotherapeut:in nach Absolvieren eines Bachelor- und Masterstudiums erlangt werden. Die Approbationsordnung gibt spezifische Inhalte für dieses Studium vor. Dazu gehören:
- Wissenschaftliche Vertiefung
- Vertiefte Forschungsmethodik
- Vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung
- Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre der Psychotherapie
- Dokumentation, Evaluierung und Organisation psychotherapeutischer Behandlungen
- Angewandte Psychotherapie
- Selbstreflektion
- Forschungsorientiertes Praktikum II - (Psychotherapieforschung)
- Berufsqualifizierende Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie
- Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie
Das Masterstudium vermittelt den Studierenden die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen, um am Ende des Studiums - parallel zum Masterabschluss - eine Approbationsprüfung zu Psychotherapeut:innen zu absolvieren.
Neben fachlichen Qualifikationen in Befundung, Therapieverfahren und Behandlungskoordination lernen die Studierenden den Umgang mit Patient:innen unterschiedlicher Alters- sowie Zielgruppen. Sie erwerben erste Fähigkeiten zur Arbeit in der Zusammenarbeit mit Ärzt:innen, Cotherapeut:innen und Institutionen der Gesundheitsversorgung. Sie lernen sachlich begründete Lösungsansätze zu formulieren, angemessen umzusetzen und zu bewerten.
Die Regelstudienzeit beträgt für den Masterstudiengang zwei Jahre.
Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (gemäß §§ 7 und 9 des Psychotherapeutengesetzes)
Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiengangs kann die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung vor der zuständigen Stelle des Landes und nach deren Bestehen die Approbation als Psychotherapeut:in beantragt werden.
Ein Masterabschluss in Psychologie ist Voraussetzung für ein weiterführendes Promotionsstudium, sowie für die postgraduale Aus- oder Weiterbildung zu (Fach-)Psychotherapeut:innen nach altem oder neuem Recht der Psychotherapeut:innenausbildung.
Studienverlaufsplan Master Psychologie KPPT
Besondere Prüfungsordnung Master Psychologie KPPT
Modulhandbuch Master Psychologie KPPT