Muss ich bei der Bewerbung für den Master beide Praktika absolviert haben?
Nein.
AOVI: Keines der Pflichtpraktika muss zum Bewerbungszeitpunkt vorliegen.
KPPT: Entsprechend der neuen Zulassungsordnung (BZO, April 2025) stellt nur das Orientierungspraktikum eine Zugangsvoraussetzung dar und muss zum Zeitpunkt der Bewerbung vorliegen.
Ich habe meine Bachelorarbeit noch nicht angemeldet. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja.
Die Bachelorarbeit oder deren Anmeldung ist keine Voraussetzung für die Masterbewerbung - aber es gibt welche!
Eine Bewerbung kann ab 150 vorliegenden Leistungspunkten (LP, ECTS) erfolgen, welche Leistungen fehlen ist dabei unerheblich. Ausnahme stellen hier jedoch die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen dar. Sollten diese fehlen ist eine Bewerbung trotz 150 LP nicht erfolgreich.
Welche Module müssen vorliegen, damit ich mich für den Master bewerben kann?
Die Zugangsvoraussetzungen, also Module die zum Zeitpunkt der Bewerbung nachweislich abgeschlossen sein müssen, sind der jeweiligen Zulassungsordnung zu entnehmen.
Dies ist insbesondere zu beachten, wenn in „Eigenregie“ Module oder Prüfungen im Studienverlauf geschoben werden.
Bis wann muss ich meinen Bachelor-Abschluss vorlegen?
Bei Immatrikulation in einen der beiden Masterstudiengänge an der TU BS muss der Studienabschluss bis zum 31.03. des Folgejahres beim Immatrikulationsamt nachgewiesen werden, andernfalls kann das Masterstudium nicht fortgesetzt werden. In gewissen Fällen reicht eine Studienabschlussbescheinigung. Informationen hierzu können beim Immatrikulationsamt eingeholt werden.
Was passiert, wenn ich meinen Bachelor nicht vor dem 31.03. beende und daher aus dem Master exmatrikuliert werde?
Ein Wiedereinstieg in den Masterstudiengang ist nur in das nächsthöhere Fachsemester (FS) möglich. Um dies tun zu können, muss jedoch der erforderliche Leistungsstand von ca. 30 Leistungspunkten (LP, ECTS) nachgewiesen werden. Wurden im 1. FS 30 LP erbracht, ist eine Bewerbung für das 2. FS möglich. Hier muss berücksichtigt werden, das eine Bewerbung erst zum übernächsten Semester aufgrund der bewerbngsfrist möglich ist und der "eigene" Platz nicht mehr zwangsläufig zur Verfügung stehen muss, wenn Bewerbungen fristgerecht eingegangen sind.
Gibt es lokale Vorteile bei der Bewerbung für Studierende, die bereits in Braunschweig ihren Bachelor gemacht haben?
Nein.
Aber: Der neuen Zulassungsordnung (April 2025) nach, ist die fachliche Eignung für "Prävention und Rehabilitation" mit mindestens 5 Leistungspunkten (LP, ECTS) nachzuweisen. An der TU BS hat das Modul "Präventive & rehabilitative Konzepte psychotherapeutischen Handelns" einen Umfang von 8 LP. Die „übriggebliebenen“ 3 LP können zusätzlich für die Verfahrensnote geltend gemacht werden, vergleichbar den beruflichen Tätigkeiten. Dieser Zusatzpunkt wirkt sich mit einer Verbesserung der Verfahrensnote um 0,1 aus.
Wer unterschreibt mir die benötigten Formulare für die Bewerbung an anderen Universitäten?
Alle Nachweise und Bescheinigungen für eine Masterbewerbung sind beim Prüfungsamt der FK 2 einzuholen. Die "Übersicht zur Umsetzung der Inhalte der PsychThApprO im Bachelor-Studiengang Psychologie..." und " Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums und berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs" müssen nicht ausgefüllt werden. Hierfür besitzt das Prüfungsamt eine Vorlage.
Gibt es einen NC?
Nein.
Da sich das Vergabeverfahren aus dem Hauptverfahren, ein bis zwei Nachrückverfahren und einem evtl. Losverfahren zusammensetzt und auch evtl. Zusatzqualifikationen (Zusatzpunkte, Praktika, etc.) einbezogen werden müssen, wird vom Immatrikulationsamt kein NC berechnet.
Erfahrungsgemäß liegt die Zulassungsgrenze im Hauptverfahren bei einer Verfahrensnote (inklusive Zusatzpunkte) von 1,2 – 1,3. Im Nachrückverfahren 1,3 und höher. Dies kann sich jedoch von Jahr zu Jahr ändern, daher ist keine verbindliche Aussage möglich.
Im Losverfahren ist die Note nicht relevant.
Um wie viel kann ich meine Durchschnittsnote durch Zusatzleistungen maximal verbessern?
Eine Verbesserung des Notendurchschnitts bei der Bewerbung um einen Masterplatz an der TU BS kann mit Hilfe von Zusatzpunkten erfolgen. Dabei entspricht ein Zusatzpunkt einer Verbesserung der Note um eine Nachkommastelle. Durch freiwillige Praktika (keine Pflichtpraktika!) & HiWi-Tätigkeiten können maximal drei Punkte erworben werden, durch ein Auslandstudium ein weiterer Punkt. Insgesamt ist so eine Verbesserung um maximal 0,4 Nachkommastellen möglich.
Bei der Bewerbung für den Masterstudiengang AOVI können weitere Zusatzpunkte erworben werden, wenn ein oder mehrere Praktika (Pflichtpraktika eingeschlossen!) in einem der Schwerpunktbereiche des AOVI (Arbeits-, Organisations- & Personalpsychologie, Ingenieur- & Verkehrspsychologie, Psychologie soziotechnischer Systeme) absolviert worden sind. Durch Praktika mit mind. 150h kann ein Punkt, für Praktika mit mind. 240h können zwei Punkte erworben werden.
Bei der Bewerbung für den Masterstudiengang KPPT kann ein weiterer Zusatzpunkt über das Modul „Präventive & rehabilitative Konzepte psychotherapeutischen Handelns“ erworben werden.
Genaueres hierzu und zu den Zusatzpunkten, die nach Abschluss erworben werden können, sind in der Besonderen Zulassungsordnung für den jeweiligen Masterstudiengang zu finden.