Grundlage für die Einstufung in die Fachsemester sind die im bisherigen Studienverlauf erbrachten Leistungen. Es ist erforderlich, dass der überwiegende Teil der in den jeweiligen Fachsemestern zu erbringenden Leistungen nachweislich erbracht wurde.
Da die Bewerbungsfrist vor Semesterende und somit vor der Prüfungsphase des Semesters endet, werden noch ausstehende Leistungen in die Bewertung mit einbezogen, sofern angegeben bzw. dem beigelegten Leistungsnachweis zu entnehmen.
Den Umfang der nachzuweisenden Leistungen der verschiedenen Fachsemester können den jeweiligen Curricula sowie besonderen Prüfungsordnungen für die Masterstudiengänge Psychologie entnommen werden.
Wichtig: Es müssen selbstverständlich die Zulassungsvoraussetzugen für den jeweiligen Masterstudiengang erfüllt werden.
- Zulassungsordnung Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Arbeits- und Organisationspsychologie, Verkehrs- und Ingenieurpsychologie (AO-VI)
- Zulassungsordnung Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (KPPT)