Abschluss

Nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) besteht die Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

  • Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten und bezieht sich inhaltlich auf die erworbenen Grundkenntnisse in der Psychotherapie. Schriftliche Prüfungen finden jeweils Mitte August bzw. Mitte März statt. Die Prüfungsfragen werden bundesweit zentral vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen erarbeitet. Musterfragen und bundesweite Prüfungsergebnisse können der Website des IMPP entnommen werden.
  • Gegenstand der mündlichen Prüfung ist das psychotherapeutische Verfahren, das Schwerpunkt der vertieften Ausbildung ist, d.h. der Verhaltenstherapie.

Einen Antrag auf Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut können Sie nach Ihrer bestandener Staatsprüfung stellen. Zusätzlich können Sie den Fachkundenachweis für Verhaltenstherapie beantragen.