Nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV) besteht die Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Einen Antrag auf Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut können Sie nach Ihrer bestandener Staatsprüfung stellen. Zusätzlich können Sie den Fachkundenachweis für Verhaltenstherapie beantragen.