Informationen Approbationsprüfung

Um nach Abschluss Ihres Studiums die Approbationsprüfung ablegen zu können, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationsprüfung (NiZza) einreichen1.

Um nach der Anmeldung zur Approbationsprüfung und nach der Exmatrikulation an der Universität weiterhin prüfungsrelevante Informationen vonseiten der Universität zu erhalten, bitten wir Sie, eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten (Vor- & Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) an kppt-berichte(at)tu-bs.de zu senden. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Approbationsprüfung bereits exmatrikuliert sein, achten Sie unbedingt darauf, uns eine aktuelle E-Mail-Adresse (nicht Ihre TU-E-Mail-Adresse) mitzuteilen.

Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie prüfungsrelevante Informationen erhalten, auch wenn Sie schon exmatrikuliert sind.

Bitte melden Sie sich bei uns

  • bis zum 15. Mai, wenn Sie sich für die Approbationsprüfung im Herbst

oder 

  • bis zum 15. Dezember, wenn Sie sich für die Approbationsprüfung im Frühjahr

angemeldet haben.


1) Den Antrag auf Prüfungszulassung sowie weitere prüfungsrelevante Informationen finden Sie unter www.nizza.niedersachsen.de/.