Rechtspsychologie

Im Bachelorstudium kann im 5. Semester Rechtspsychologie als eines von drei Wahlpflichtmodulen (mit 8 LP) ausgewählt werden. Das Modul besteht aus zwei praxisnahen Seminaren. 

Im Mittelpunkt des Seminars zur Straftäterbehandlung stehen diagnostische und therapeutische Aspekte der Behandlung von Straftätern und Straftäterinnen im Straf- und Maßregelvollzug. Betrachtet werden Besonderheiten der Klientel und des therapeutischen Arbeitens in einem (geschlossenen) Zwangskontext. Vertiefend werden das Vorgehen bei der forensisch-psychologischen Diagnostik und der Behandlungsplanung sowie therapeutische Behandlungsansätze  für unterschiedliche Straftätergruppen und deren Behandlungseffektivität erörtert. 

Im Rahmen des Seminars zur Begutachtung werden Grundlagen und Praxis der forensischen Begutachtung im Strafrecht vorgestellt. Rechtliche Rahmenbedingungen, Qualitätsstandards und Vorgehensweisen bei der Begutachtung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen, der Schuldfähigkeit, der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und der Kriminalprognose werden gemeinsam erarbeitet. Anhand von Falldarstellungen, Aussagetranskripten und Beispielgutachten werden die Teilnehmer mit dem Prozess der Gutachtenerstellung vertraut gemacht werden.