Grundsätzlich ist ein Ethikgutachten keine Pflicht.
Als ForscherIn sind Sie dazu angehalten, sich an die ethischen Richtlinien und Grundsätze zu halten.
Hierbei sei vor allem auf die Berufsethische Richtlinien des BDP und der DGPs, die Deklaration von Helsinki, sowie ggf. die DSGVO verwiesen.
Werden diese Richtlinien und Grundsätze eingehalten, brauchen Sie Ihre Studie nicht zusätzlich begutachten zu lassen.
Sind Sie unsicher, ob ihr Forschungsvorhaben ethisch vertretbar ist und alle ethischen Grundsätze einhält?
Dann kann eine Begutachtung sinnvoll sein, da hierbei objektive Fachexperten zu Ihrem Forschungsvorhaben Stellung nehmen.
Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie mit einer besonders verletzlichen Stichprobe wie Kindern oder PatientInnen arbeiten, wenn Sie invasive Methoden anwenden, emotional belastenden Themen ansprechen, Ihre Teilnehmenden aktiv täuschen oder Daten aufzeichnen, ohne dass Ihre Teilnehmenden aktiv zugestimmt haben (z.B. bei verdeckten Beobachtungen).
Wollen Sie Ihre Studie in einer Zeitschrift oder einem Journal veröffentlichen, welches ein Ethikgutachten als Voraussetzung zur Publikation verlangt? Dann ist ein Ethikgutachten nötig.
Für studentische Abschlussarbeiten (Bachelor,- und Masterarbeiten) ist die ethische Begutachtung durch die Ethikkommission kein Standardverfahren. Die Ethikkommission wird nur dann tätig, wenn eine ethische Überprüfung von dritter Seite erforderlich ist, z.B. wenn die Abschlussarbeit im Rahmen eines Forschungsprojekts geschrieben wird und diese Daten in einem Journal mit peer review veröffentlicht werden sollen.
Bereits begonnene Forschungsvorhaben begutachtet die EK-FK2 grundsätzlich nicht.