Die Stellungnahme der EK-FK2 erfolgt per Mail. Sie geht der Person zu, die im Antrag unter "durchführender Forscher bzw. durchführende Forscherin" genannt wurde.
Wurde das Forschungsvorhaben als ethisch unbedenklich eingestuft, erhalten Sie eine positive Stellungnahme mit einer offiziellen Kennnummer. Diese Kennnummer können Sie ggf. in Publikationen als Referenznummer angeben.
Wurden bei der Begutachtung Bedenken oder Einwendungen gegen geplante Untersuchungsschritte geäußert, werden Ihnen diese ebenfalls per Mail mitgeteilt. Sie müssen sich dann mit Ihrem verantwortlichen Betreuer über entsprechende Modifikationen des Untersuchungsplanes einigen.
Sollten sich im Verlauf der Erhebung wesentliche Änderungen der Studie ergeben, ist die Ethikkommission erneut zu konsultieren.