Brauchen Sie ein Ethikgutachten?
Bevor Sie einen Ethikantrag stellen, überlegen Sie bitte, ob Ihre Studie begutachtet werden muss.
Ein Ethikgutachten ist keine Pflicht. Ein Ethikgutachten empfiehlt sich aber, wenn Sie
- als ForscherIn selbst unsicher sind, ob Ihr Forschungsvorhaben ethisch vertretbar ist (z.B. bei einer besonders verletzlichen Stichprobe wie Kindern oder PatientInnen, bei invasiven Methoden, emotional belastenden Themen, einer aktiven Täuschung der Teilnehmenden, etc.).
- die Studie in einer Zeitschrift oder einem Journal veröffentlichen wollen, welches ein Ethikgutachten als Voraussetzung zur Publikation verlangt.
Sollte mind. einer diese Fälle auf Sie zutreffen, können Sie eine Begutachtung Ihres Forschungsvorhabens durch die Ethikkommission beantragen.
Zeitlicher Rahmen
Wir behalten uns eine Begutachtungszeit von 4 Wochen vor.
Bitte bereiten Sie Ihren Ethikantrag entsprechend frühzeitig vor und reichen ihn spätestens 4 Wochen vor Studienbeginn ein.
Bereits durchgeführte oder begonnene Studien werden von der EK nicht begutachtet.